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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Brücke - Schaden an der Grünbrücke bei Thyrow B101, Ortsumfahrung Thyrow

9. September 2026Dokument 8/3375 · WP 8Brandenburg
Daniel Freiherr von Lützow, Daniel Münschke
GrünbrückeHolzbrückeBrettschichtholzRissbildungBrückensanierung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft Risse im Holztragwerk der Grünbrücke bei Thyrow über die B101, die als Europas größte Grünbrücke in Holzbauweise gilt. Wegen der Risse sind seit dem 31. Juli 2026 die B101 und die parallel verlaufende Trebbiner Chaussee gesperrt. Die Fragesteller thematisieren, dass die Schäden bereits im März 2025 bei einer Routinekontrolle entdeckt, aber öffentlich erst durch einen Zeitungsartikel vom 3. August 2026 bekannt wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Verkehr auf der B101 und der Trebbiner Chaussee bei Thyrow, der Landesbetrieb Straßenwesen, die mit Bau und Planung befasste Baufirma sowie die Grünbrücke Wiesenhagen, die ebenfalls aus Brettschichtholz besteht und vom selben Planungsbüro entworfen wurde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen: in welchem Bereich und Ausmaß die Risse auftraten; ob weitere Bauteile beschädigt sind; welche Ergebnisse die vertiefte Schadensanalyse zur Ursache liefert; ob Material-, Bau- oder Planungsfehler vorliegen; ob eine unzureichende Bauüberwachung oder die Doppelbogen-Bauart ursächlich ist; ob die Grünbrücke Wiesenhagen auf ähnliche Schäden untersucht wurde; ob der Landesregierung Schäden an der Brücke über die B96n (Rügenzubringer) bekannt sind; wie die Landesregierung eine Studie zu Eichen-Brettschichtholz bewertet; wie eine Sanierung umsetzbar wäre und wie lange die B101 dafür gesperrt bleiben müsste; und ob ein Austausch einzelner Bogenbinder dauerhaft Abhilfe schaffen würde.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Risse wurden an 17 Bindern über der Gemeindestraße und an 78 Bindern über der B101 festgestellt, beide Brückenbögen sind betroffen; Betonunterbauten und Brückenbelag sind nicht beschädigt. Die vertiefte Analyse habe ergeben, dass die bisherigen statischen Berechnungen korrekt waren und die Risse auf klimatische Bedingungen zurückzuführen seien. Eine Rissverfüllung mit Epoxidharz sei möglich; die bauliche Sicherung beginnt in der 37. Kalenderwoche 2026. Es gebe bisher keine Hinweise auf unzureichende Bauüberwachung oder auf ein grundsätzliches Problem der Doppelbogen-Bauart; es handle sich um einen besonderen Einzelfall. Bei der Grünbrücke Wiesenhagen seien bei der letzten Bauwerksprüfung keine vergleichbaren Schäden festgestellt worden; zur Brücke an der B96n lägen keine Erkenntnisse vor. Die Sanierung durch Verfüllen der Risse mit Epoxidharz werde für den kleinen Bogen nach 4 bis 5 Wochen, für den großen Bogen nach weiteren 4 bis 5 Wochen abgeschlossen; die Wiedereröffnung des kleinen Bogens sei für Ende September/Anfang Oktober vorgesehen, die des großen Bogens (B101) bei optimalem Verlauf Mitte November. Nach aktuellem Stand müsse kein Bogenbinder ausgewechselt werden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Daniel Freiherr von Lützow und Daniel Münschke) eingereicht, Drucksache 8/3224; die vorliegende Drucksache 8/3375 enthält die Antwort der Landesregierung, erstellt durch den Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Genannte Zahlen: Risse an 17 Bindern über der Gemeindestraße und 78 Bindern über der B101; Sanierungsbeginn in der 37. Kalenderwoche 2026; Wiedereröffnung kleiner Bogen Ende September/Anfang Oktober 2026, großer Bogen (B101) voraussichtlich Mitte November 2026 bei optimalem Verlauf. Die Fragesteller verweisen auf Presseartikel der Märkischen Allgemeinen (3.8.2026) und der B.Z. als Quelle ihrer Angaben zu Rissursachen bzw. Sanierungsmöglichkeiten; diese Angaben sind als Zuschreibung an die genannten Medien bzw. die darin zitierte DEGES zu verstehen, nicht als eigene Feststellung der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3375, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.