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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Flüchtlingsunterbringung - Entwicklung der Unterbringungskapazitäten, Aufnahmesolle und Auswirkungen der Änderungen des Landesaufnahmegesetzes

7. September 2026Dokument 8/3376 · WP 8Brandenburg
Andreas Noack
FlüchtlingsunterbringungUnterbringungskapazitätenAufnahmesollLandesaufnahmegesetzLandesübergangseinrichtungen

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Entwicklung der Unterbringungskapazitäten für geflüchtete Menschen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs seit 2022 sowie mit der Entwicklung der kommunalen Aufnahmesolle 2024 bis 2026. Zudem wird nach den Auswirkungen des im Dezember 2025 beschlossenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes gefragt, insbesondere auf die Verteilung zwischen Land und Kommunen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs, die für die Unterbringung geflüchteter Menschen zuständig sind, sowie die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) und die neu geschaffenen Landesübergangseinrichtungen (LÜE) des Landes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1) wie sich die Unterbringungskapazitäten (Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnverbünde, Übergangswohnungen) seit 2022 je Landkreis entwickelt haben; 2) welche Kapazitätsverschiebungen zwischen Land und Kommunen stattgefunden haben; 3) wie sich die kommunalen Aufnahmesolle 2024–2026 entwickelt haben; 4) wie die Landesregierung die weitere Entwicklung der Aufnahmesolle für 2027 einschätzt; 5) welche Auswirkungen die Gesetzesänderung vom Dezember 2025 auf Aufnahmeverpflichtungen, Kapazitätsvorhaltung und Verteilungssteuerung hat; 6) wie viele Plätze zum 31.12.2025 je Landkreis zur Verfügung standen und wie viele tatsächlich belegt waren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen: Zum 31. Dezember 2025 gab es landesweit 29.807 Unterbringungsplätze (17.307 in Gemeinschaftsunterkünften, 4.946 in Wohnverbünden, 7.554 in Übergangswohnungen), von denen 19.833 tatsächlich belegt waren. Die kommunalen Aufnahmesolle sanken von insgesamt 13.950 (1. Soll 2024) auf 6.681 (2. Soll 2026). Für 2027 kalkuliert die Landesregierung mit einem landesweiten Aufnahmesoll von 6.000. Zu konkreten Kapazitätsverschiebungen zwischen Land und Kommunen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Juni 2026 wurde die erste Landesübergangseinrichtung (LÜE) in Betrieb genommen; mit deren Ausbau soll künftig ein größerer Personenkreis im Zuständigkeitsbereich des Landes verbleiben, was sich auf die kommunalen Aufnahmesolle auswirken wird. Das Aufnahmesoll bleibt laut Landesregierung weiterhin das maßgebliche Steuerungsinstrument für die Verteilung. Die Landesregierung verweist zudem auf frühere Kleine Anfragen (Drucksachen 7/6977, 7/9008, 8/694) für die Daten der Jahre 2022–2024.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Andreas Noack (SPD-Fraktion) eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Die Landesregierung nennt als Datenquelle die Belegungsstatistik des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) zum Stichtag 31. Dezember 2025 mit Stand 27. Juli 2026 und weist auf mögliche Korrekturen durch kommunale Monatsmeldungen hin. Für das Jahr 2026 lagen zum Zeitpunkt der Beantwortung noch keine vollständigen Daten vor. Die Landesregierung verweist auf die Kleinen Anfragen Nr. 2511 (Drucksache 7/6977), Nr. 3275 (Drucksache 7/9008) und Nr. 289 (Drucksache 8/694) als Quellen für die Vorjahresdaten. Laut Angaben des Ministeriums des Innern und für Kommunales, auf die sich der Fragesteller in seiner Vorbemerkung bezieht, wurden 2025 insgesamt 1.090 freiwillige Ausreisen aus Brandenburg erfasst.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3376, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.