❓ Krankenhaus - Zielbild, Beteiligung und Rechtssicherheit bei der weiteren Krankenhausplanung in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das sogenannte 'Zielbild des Gesundheitsministeriums' zur Krankenhausplanung in Brandenburg sowie das Verhältnis zwischen bereits vor Abschluss des Fünften Krankenhausplans umgesetzten Strukturveränderungen und den laufenden Beteiligungs- und Planungsverfahren. Der Fragesteller möchte wissen, wie dieses Zielbild entstanden ist, wie es mit vorgezogenen Strukturentscheidungen zusammenwirkt und wie Rechtssicherheit sowie Beteiligungsmöglichkeiten der Krankenhausträger gewahrt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Krankenhausträger in Brandenburg, insbesondere die am Beispiel genannten Einrichtungen St. Josefs Krankenhaus, Klinikum Ernst von Bergmann und Oberlinklinik in Potsdam sowie Standorte in Strausberg, Königs-Wusterhausen und Ludwigsfelde; außerdem die Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz für Krankenhausplanung, Kommunen, Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: (1) Was genau versteht die Landesregierung unter dem 'Zielbild' des Gesundheitsministeriums und wie ist es dokumentiert? (2) Wann, durch wen und mit wessen Beteiligung wurde es erarbeitet? (3) Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob vorgezogene Strukturveränderungen zum Zielbild passen, und wird es veröffentlicht? (4) Welche Einflussmöglichkeiten haben die Gebietskonferenzen auf bereits umgesetzte Strukturveränderungen? (5) Wie würde die Landesregierung mit widersprechenden Empfehlungen aus Gebietskonferenzen umgehen? (6) Wie wird sichergestellt, dass vorgezogene Strukturentscheidungen spätere Auswahlentscheidungen zwischen Krankenhäusern nicht vorwegnehmen? (7) Prüft die Landesregierung vor solchen Entscheidungen, ob weitere Träger in Betracht kommen? (8) Was genau bedeutet die 'Einbindung' des Gesundheitsministeriums bei Strukturveränderungen seit 1. Januar 2026?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, das 'Zielbild' sei keine abschließend festgelegte, in einem eigenständigen Dokument niedergelegte Strukturkonzeption, sondern eine zusammenfassende Bezeichnung für fachliche und versorgungsplanerische Ziele (bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige, flächendeckende und gut erreichbare stationäre Versorgung, Erhalt der Krankenhausstandorte, Spezialisierung durch Leistungsgruppen mit verbindlichen Qualitätsanforderungen). Es werde seit 2023 im Rahmen von Regionalkonferenzen (Herbst 2023, März 2025) sowie durch Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz für Krankenhausplanung gemäß § 13 BbgKHEG geschärft. Einzelfortschreibungen des Vierten Krankenhausplans erfolgten gemäß § 13 Absatz 8 BbgKHEG und würden nicht automatisch in den Fünften Krankenhausplan übernommen, da dort alle Versorgungsaufträge erneut überprüft werden. Als Beispiele für bereits erfolgte Strukturveränderungen nennt die Landesregierung die Rücknahme von Versorgungsaufträgen durch Schließung von Fachabteilungen (Geburtshilfe in Strausberg und Potsdam, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde in Königs-Wusterhausen, Kinder- und Jugendmedizin in Ludwigsfelde) sowie die träger- und standortübergreifende Angebotskonzentration zwischen St. Josefs Krankenhaus, Klinikum Ernst von Bergmann und Oberlinklinik in Potsdam (Abgabe der Neurologie vom St. Josefs Krankenhaus an das Klinikum Ernst von Bergmann, Übernahme der Orthopädie vom Klinikum Ernst von Bergmann durch die Oberlinklinik). Die Landesregierung erwartet nicht, dass Gebietskonferenzen zum Fünften Krankenhausplan diesen bereits umgesetzten Entscheidungen widersprechen, da die beteiligten Akteure bereits am Abstimmungsprozess zur Einzelfortschreibung beteiligt waren. Die Leistungsgruppenverteilung im Entwurf soll laut Vorbemerkung des Fragestellers im vierten Quartal 2026 abgeschlossen, in Gebietskonferenzen im Dezember 2026/Januar 2027 vorgestellt, der Fünfte Krankenhausplan im September 2027 beschlossen werden und zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.
⚡ Einordnung
Das Dokument ist die Antwort der Landesregierung (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt) auf die Kleine Anfrage Nr. 1235 des Abgeordneten André von Ossowski (WfB-Gruppe), Drucksache 8/3239, eingegangen am 08.09.2026. Es wird mehrfach auf frühere Drucksachen verwiesen: Kleine Anfrage 1173 (Drucksache 8/3244), Kleine Anfrage 1174 (Drucksache 8/3252, dort Fragen 8 und 9). Rechtsgrundlagen sind § 12 und § 13 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes (BbgKHEG), insbesondere § 13 Absatz 3 (Einberufung der Gebietskonferenzen nur bei Planfortschreibung/-aufstellung, nicht bei Einzelfortschreibung) und § 13 Absatz 8 (Einzelfortschreibungen). Genannte Zeitpunkte: Beginn der Vorbereitungen zur Krankenhausreform 2023, Regionalkonferenzen Herbst 2023 und März 2025, Leistungsgruppenverteilung im Entwurf viertes Quartal 2026, Gebietskonferenzen Dezember 2026/Januar 2027, Beschluss des Fünften Krankenhausplans September 2027, Inkrafttreten 1. Januar 2028, Einbindungszeitraum des MASGZ seit 1. Januar 2026.