❓ Geburtshilfe - Fördermittel für die stationäre Geburtshilfe in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Nach dem Krankenhausentgeltgesetz (§ 5 Abs. 2b KHEntgG) stehen bundesweit jährlich 120 Millionen Euro zur Förderung der stationären Geburtshilfe bereit, von denen jährlich 3.635.844 Euro auf Brandenburg entfallen. Die Fragestellerin wollte angesichts der Schließung mehrerer geburtshilflicher Abteilungen wissen, welche Krankenhausstandorte diese Mittel erhalten haben, wie sie verteilt wurden und ob die Förderinstrumente tatsächlich zur Sicherung der Geburtshilfe beitragen.
👥 Wer ist betroffen?
Krankenhausstandorte mit geburtshilflichen bzw. gynäkologisch-geburtshilflichen Fachabteilungen in Brandenburg, darunter unter anderem Ruppiner Kliniken, Kreiskrankenhaus Prignitz, Klinikum Ernst von Bergmann, Universitätsklinikum Brandenburg, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus bzw. Medizinische Universität Lausitz – Carl-Thiem, Klinikum Frankfurt (Oder) sowie werdende Mütter und das Hebammenstudium an BTU Cottbus-Senftenberg und Humboldt-Universität zu Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1) Welche Krankenhausstandorte wurden 2023 bis 2026 als bedarfsnotwendig bestimmt und in welcher Höhe wurden Förderbeträge festgesetzt? 2) Welche Standorte sollen 2027 gefördert werden bzw. befinden sich im Festsetzungsverfahren? 3) Nach welchem Berechnungs- und Verteilungsverfahren wurden die Förderbeträge verteilt? 4) Wie wurden dabei Pädiatrie- und Neonatologie-Vorhaltung, Anteil vaginaler Geburten, Geburtenzahl und Beteiligung an Praxiseinsätzen des Hebammenstudiums gewichtet? 5) Wurde der Gesamtbetrag von jährlich 3.635.844 Euro in den Jahren 2023 bis 2026 jeweils vollständig festgesetzt und abgerechnet?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung legt für 2023 bis 2026 tabellarisch die standortindividuellen Förderbeträge für jeweils rund 20-25 anspruchsberechtigte Krankenhausstandorte dar (z. B. Klinikum Ernst von Bergmann: 162.738,76 Euro in 2023 bis 198.961,00 Euro in 2026; Klinikum Frankfurt (Oder): 195.038,76 Euro in 2023 bis 221.961,00 Euro in 2026); die Gesamtsumme von 3.635.844,00 Euro wurde in den dargestellten Jahren jeweils vollständig verteilt. Für 2027 kann laut Landesregierung noch keine verbindliche Aussage getroffen werden, da die Festlegung erst bis zum 31. März 2027 im Rahmen eines Festsetzungsverfahrens im 1. Quartal 2027 erfolgt. Bei der Verteilung werden laut Landesregierung rund zwei Drittel der Mittel gleichmäßig auf die geburtshilflichen Standorte als Sockelbetrag verteilt; auf die Vorhaltung von Pädiatrie und auf die Vorhaltung von Neonatologie entfallen jeweils rund 6 bis 7 Prozent der Mittel (gleichmäßig auf Perinatalzentren aufgeteilt); auf den Anteil vaginaler Geburten rund 2 Prozent; auf die Geburtenanzahl zwischen rund 16 und 19 Prozent, orientiert an der Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung (erhöhte Vergütung für Standorte mit weniger als 500 Geburten pro Jahr). Auf das Kriterium der Praxiseinsätze im Rahmen des Hebammenstudiums entfallen laut Landesregierung keine Mittel, da eine sachgerechte Bewertung der Ausbildungsbeteiligung einzelner Brandenburger Kliniken nach Angabe des Ministeriums nicht möglich sei, weil nur Daten des Ausbildungsbudgets der Medizinischen Universität Lausitz – Carl-Thiem vorlägen. Die Antwort auf Frage 5 zu vollständiger Festsetzung und Abrechnung ist im vorliegenden Dokumentauszug nicht vollständig enthalten.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 1228 (Drucksache 8/3232) wurde von der Abgeordneten Melanie Matzies (WfB-Gruppe) eingereicht; die vorliegende Antwort der Landesregierung erfolgte durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 2b KHEntgG; genannte Gesamtsumme für Brandenburg: jährlich 3.635.844 Euro von bundesweit 120 Millionen Euro. Als Datenquelle für die Tabellen wird das MASGZ (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt) angegeben. Die Landesregierung verweist zur Begründung der Gewichtung auf die Begründung der Änderungsanträge zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sowie auf die Erste Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung.