✅ Antisemitismus - Tätigkeitsbericht des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Der Bericht behandelt die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zum Tätigkeitsbericht des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg (Drucksache 8/2935). Der Berichtszeitraum umfasst Juni 2024 bis Mai 2026. Der Beauftragte, Herr Büttner, stellte seine Arbeit, Herausforderungen und Beobachtungen zu verschiedenen Formen von Antisemitismus in der Sitzung des Hauptausschusses vor.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind jüdische Gemeinden und Einzelpersonen in Brandenburg, Schulen, Vereine und Institutionen, die Polizei und Justiz, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen wie der Landesverband der Jüdischen Gemeinden, die Gewerkschaft der Polizei und die Fachstelle Antisemitismus Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Landtag, den Tätigkeitsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
🔎 Kernergebnisse
Der Beauftragte prüfte im Berichtszeitraum 543 Fälle, von denen 116 an die Fachstelle Antisemitismus weitergeleitet wurden. Er beschrieb Arbeitsfelder wie Verweisberatung, Vernetzung, Prävention und politische Einordnung und nannte als Arbeitsgrundlage die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Er unterschied laut eigener Darstellung mehrere Erscheinungsformen: rechtsextremistischen, linken, akademisch-postkolonialen und islamistischen Antisemitismus sowie Antisemitismus in der gesellschaftlichen Mitte und im digitalen Raum. Er äußerte Sorge über zunehmenden digitalen und durch KI erzeugten Antisemitismus und berichtete von geplanten Fortbildungen für Polizei und Justiz sowie einer Fachtagung zum Holocaust in Brandenburg. Die Empfehlung wurde im Hauptausschuss mit 6:0:2 Stimmen (einstimmig bei zwei Enthaltungen) beschlossen.
⚡ Einordnung
Berichterstatter ist der Abgeordnete Björn Lüttmann (SPD). Die BSW-Fraktion äußerte laut Dokument Kritik an der IHRA-Arbeitsdefinition, die ihrer Einschätzung nach die Meinungsfreiheit einschränken könne, und kritisierte das Vorgehen des Beauftragten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung im Potsdamer Thalia Kino. Die AfD-Fraktion erfragte laut Dokument die Zusammenarbeit mit der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA). Die SPD-Fraktion würdigte laut Dokument die Arbeit des Beauftragten und verwies auf die Verankerung als Staatsziel in der Landesverfassung. Die CDU-Fraktion unterstrich laut Dokument die Notwendigkeit der Stelle. Der Bericht verweist auf Drucksache 8/2935 vom 09.06.2026 als zugrundeliegenden Tätigkeitsbericht und auf § 8 des Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg als Rechtsgrundlage für die Berichtspflicht.