✅ Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des rbb-Staatsvertrages (Erster rbb-Änderungsstaatsvertrag)
📋 Worum geht es?
Es geht um den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des rbb-Staatsvertrages. Damit sollen verbindliche Maßstäbe für Kooperationen des rbb mit privaten Rundfunkveranstaltern festgelegt, der Kernauftrag des rbb geschärft (u. a. Berichterstattung über die Landesparlamente von Berlin und Brandenburg, verstärkter Bildungsauftrag), die Kompetenzen der Aufsichtsgremien (Rundfunkrat und Verwaltungsrat) erweitert sowie Regelungen zu Wirtschaftlichkeit, Entbürokratisierung und Digitalisierung ergänzt werden. Der Hauptausschuss hat dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt und berichtet nun über Beratung und Beschlussempfehlung.
👥 Wer ist betroffen?
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), seine Aufsichtsgremien (Rundfunkrat und Verwaltungsrat), private Rundfunkveranstalter, die Landesparlamente von Berlin und Brandenburg sowie die Beitragszahler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/2908 Neudruck) unverändert anzunehmen.
🔎 Kernergebnisse
Der Hauptausschuss hat den Gesetzentwurf nach Überweisung durch den Landtag (34. Sitzung, 17.06.2026) beraten, in seiner Sondersitzung am 18.06.2026 eine öffentliche Anhörung beschlossen und diese am 9.09.2026 (26. Sitzung) durchgeführt. Angehört wurden die rbb-Intendantin Ulrike Demmer, rbb-Programmdirektor Robert Skuppin, der Programmchef von BB RADIO und VAUNET-Vertreter Hannes Gregor sowie die Journalisten Annekatrin Mücke und Peter Welchering. Die AfD-Fraktion bemängelte unscharfe Formulierungen (z. B. 'fördern' des 'gesamtgesellschaftlichen Diskurses'), kritisierte die Zusammensetzung des Rundfunkrats als aus ihrer Sicht politisch einseitig, forderte eine Direktwahl des Rundfunkrats zum Landtagswahltermin, öffentliche Beratungen von Rundfunk- und Verwaltungsrat sowie eine im Staatsvertrag festgelegte 'Ostbiografie' für die Leitung des Landesprogramms Brandenburg. Die BSW-Fraktion erklärte laut Bericht, die vorgesehenen Reformen reichten ihrer Auffassung nach nicht aus, um die von ihr so bezeichnete strukturelle Krise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beheben, und kritisierte die vorgesehene Verlängerung der Bearbeitungszeit von Programmbeschwerden. Die SPD-Fraktion wies die Kritik der AfD-Fraktion zurück, verteidigte die Zusammensetzung des Rundfunkrats und begründete die Ablehnung öffentlicher Verwaltungsratssitzungen mit dem Schutz von Unternehmensinterna. Die CDU-Fraktion betonte die Bedeutung von Regionalität und Einordnungsleistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Ausschuss beschloss mit 5:4:0 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Sitzung abschließend zu beraten, und empfahl anschließend ebenfalls mit 5:4:0 Stimmen dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs.
⚡ Einordnung
Berichterstatter ist der Abgeordnete Björn Lüttmann (SPD). Grundlage ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 8/2908 (Neudruck) vom 04.06.2026, der am 17.06.2026 an den Hauptausschuss überwiesen wurde. Die öffentliche Anhörung fand am 9.09.2026 statt; Beschluss zur Anhörung erfolgte am 18.06.2026. Die Abstimmungen im Ausschuss (Durchführung der abschließenden Beratung und die Beschlussempfehlung selbst) erfolgten jeweils mit dem Ergebnis 5:4:0 (Ja:Nein:Enthaltung), ohne Enthaltungen. Die im Bericht wiedergegebenen Bewertungen zu Rundfunkrat, Krise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Reformbedarf sind jeweils als Positionen der genannten Fraktionen (AfD, BSW, SPD, CDU) gekennzeichnet, nicht als festgestellte Tatsachen.