❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie" (PMK -religiöse Ideologie-) von Januar bis März 2026
📋 Worum geht es?
Die Antwort der Landesregierung dokumentiert Straf- und Gewalttaten in Brandenburg, die im Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie“ (PMK-religiöse Ideologie) erfasst wurden. Erfasst wird der Zeitraum Januar bis März 2026 sowie Nachmeldungen für das Jahr 2025. Grundlage ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Erkenntnisstand vom 13. August 2026.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Geschädigte und Tatverdächtige in verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs, insbesondere Potsdam-Mittelmark (u. a. Stahnsdorf), Uckermark, Oberhavel, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz und Teltow-Fläming. Betroffen sind auch Einrichtungen wie eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete sowie die Landesregierung als antwortende Stelle.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen: die Gesamtzahl der PMK-religiöse-Ideologie-Straftaten Januar bis März 2026 aufgeschlüsselt nach Gewalttaten, terroristischen Straftaten, Bildung krimineller Vereinigungen, Sachbeschädigungen und sonstigen Straftaten (Frage 1); eine tabellarische Auflistung der Gewalttaten nach Ort, Landkreis, Datum, Opfer- und Täterdaten, Delikt und Kurzsachverhalt sowie deren extremistische Einordnung und Zuordnung zur Hasskriminalität (Frage 2); bekannte terroristische Straftaten in diesem Bereich inklusive Organisationsbezügen (Frage 3); bekannte Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen sowie Vernetzungen mit anderen religiösen Strukturen (Frage 4); eine entsprechende Aufstellung der sonstigen Straftaten (Frage 5); sowie die Zahl der bis 31. März 2026 nachgemeldeten Straftaten für den Zeitraum bis 31. Dezember 2025, aufgeschlüsselt nach Deliktarten, inklusive Detailaufstellung der nachgemeldeten Gewalttaten (Fragen 6 und 7).
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 29 Straftaten im Bereich PMK-religiöse Ideologie registriert, davon 15 Gewaltdelikte, 2 terroristische Straftaten, 0 Fälle der Bildung krimineller Vereinigungen, 1 Sachbeschädigung und 11 sonstige Straftaten. Die 15 Gewaltdelikte sind in Anlage 1 detailliert aufgeführt, u. a. ein Brandstiftungsfall in Templin mit Schmierung eines roten Dreiecks, mehrere Vorfälle in Stahnsdorf im Zusammenhang mit unterschiedlichen Auffassungen von Religionsausübung (teils in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete) sowie ein Landfriedensbruch in Teltow. Die zwei terroristischen Straftaten (Anlage 2) betreffen laut Landesregierung jeweils den Verdacht der Unterstützung bzw. fortbestehenden Mitgliedschaft im IS, in Senftenberg/Zły Komorow und Zossen. Die 11 sonstigen Straftaten sind in Anlage 3 aufgeführt, darunter eine Drohung mit dem IS gegenüber einem syrischen Geschädigten in Teupitz und die Veröffentlichung von IS-Nashids in sozialen Medien in Hoppegarten. Für den Nachmeldezeitraum bis 31. Dezember 2025 wurden zwei Straftaten nachgemeldet (ein Gewaltdelikt, eine sonstige Straftat), Details in Anlage 4. Zu Vorkommnissen an militärischen Liegenschaften und Objekten der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) macht die Landesregierung keine öffentlichen Angaben; KRITIS-Fallzahlen werden als Verschlusssache eingestuft und dem Landtag bei Bedarf gesondert übermittelt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow und Lena Kotré (AfD-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/3234); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor, erteilt vom Minister des Innern und für Kommunales. Datengrundlage ist der KPMD-PMK mit Erkenntnisstand 13. August 2026; die Landesregierung weist darauf hin, dass es sich um eine Eingangsstatistik handelt, die bis zum jahresbezogenen Meldeschluss (31. Januar des Folgejahres) durch Nachmeldungen und Korrekturen noch verändert werden kann. Die Landesregierung begründet die fehlende Veröffentlichung von Fallzahlen zu militärischen Liegenschaften und KRITIS-Objekten mit dem Schutz des Staatswohls, das nach ihrer Bewertung das parlamentarische Informationsrecht in diesen Fällen überwiege.