❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen" (PMK -nicht zuzuordnen-) von Januar bis März 2026
📋 Worum geht es?
Die Landesregierung Brandenburg antwortet auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Straf- und Gewalttaten, die im Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität – nicht zuzuordnen" (seit 2023 umbenannt in "PMK -sonstige Zuordnung-") erfasst wurden. Es geht um den Zeitraum Januar bis März 2026 sowie um Nachmeldungen für frühere Zeiträume bis Dezember 2025. Die Antwort beruht auf dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Datenstand vom 13. August 2026.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind verschiedene Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg, u. a. Potsdam, Barnim, Uckermark, Märkisch-Oderland, Ostprignitz-Ruppin, Dahme-Spreewald und Potsdam-Mittelmark. Genannt werden außerdem Polizeibeamte, Kommunalbedienstete, ein Bundestagsmitglied sowie ein Landratskandidat als Geschädigte bzw. Betroffene einzelner erfasster Taten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie viele Straftaten im Bereich "PMK-nicht zuzuordnen" von Januar bis März 2026 registriert wurden, aufgeschlüsselt nach Gewalttaten, terroristischen Straftaten, Bildung krimineller Vereinigungen, Sachbeschädigungen und sonstigen Straftaten. Sie fragen nach tabellarischen Details zu den Gewalttaten und sonstigen Straftaten (Ort, Landkreis, Datum, Anzahl sowie Alter und Geschlecht von Opfern und Tätern, einschlägige Straftatbestände, Kurzsachverhalt), nach bekannten terroristischen Straftaten und der Bildung terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen in diesem Bereich sowie nach der Anzahl von Nachmeldungen bis zum 31. März 2026 für den Zeitraum bis Dezember 2025 und deren Aufschlüsselung nach denselben Kategorien.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im Berichtszeitraum Januar bis März 2026 insgesamt 77 Straftaten im Bereich PMK-sonstige Zuordnung registriert wurden: 6 Gewaltdelikte, 0 terroristische Straftaten, 0 Fälle der Bildung krimineller Vereinigungen, 25 Sachbeschädigungen und 46 sonstige Straftaten. Alle sechs erfassten Gewaltstraftaten wurden von der Landesregierung als extremistisch bewertet; Details dazu (u. a. versuchte Erpressung von Polizeibeamten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Brandstiftung an Wahlplakaten und am Amtsgericht Schwedt/Oder) sind in Anlage 1 aufgeführt. Zu den 46 sonstigen Straftaten (u. a. Beleidigungen, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Volksverhetzung, unangemeldete Proteste) liegt eine Aufstellung in Anlage 2 vor; eine Opferangabe ist laut Landesregierung bei dieser Kategorie definitionsgemäß nicht vorgesehen. Bis zum 31. März 2026 wurden für den Zeitraum bis Dezember 2025 insgesamt 16 Straftaten nachgemeldet (1 Gewaltdelikt, 0 terroristische Straftaten, 0 kriminelle Vereinigungen, 2 Sachbeschädigungen, 13 sonstige Straftaten); die nachgemeldete Gewalttat wurde ebenfalls als extremistisch bewertet (Anlage 3). Zu bekannten terroristischen Straftaten oder Vereinigungen in diesem Bereich verweist die Landesregierung auf ihre Antwort zu Frage 1, wonach hierzu jeweils 0 Fälle erfasst wurden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow und Lena Kotré (AfD-Fraktion) unter der Drucksache 8/3235 eingereicht; die Antwort erfolgte durch den Minister des Innern und für Kommunales im Namen der Landesregierung. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der KPMD-PMK eine Eingangsstatistik ist, die bis zum jahresbezogenen Meldeschluss durch Nachmeldungen und Korrekturen ständig aktualisiert wird, sodass spätere Abfragen zum selben Zeitraum andere Fallzahlen ergeben können. Die Landesregierung erteilt laut eigener Aussage keine Auskünfte zu Vorkommnissen an militärischen Liegenschaften und veröffentlicht keine Fallzahlen zu Objekten der Kritischen Infrastruktur (KRITIS); letztere werden als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad "Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft und dem Landtag bei Bedarf gesondert übermittelt. Seit dem 1. Januar 2023 wurde der Phänomenbereich "PMK-nicht zuzuordnen-" in "PMK-sonstige Zuordnung-" umbenannt.