❓ Tierkörperbeseitigung - Erneute Änderung der Entgelte für die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen sowie Heim-, Zoo-, Zirkus- und Versuchstieren im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist die Antwort der Landesregierung Brandenburg auf eine Kleine Anfrage der BSW-Fraktion zur erneuten Änderung der Entgelte für die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen sowie Heim-, Zoo-, Zirkus- und Versuchstieren. Zum 1. April 2026 war eine neue Entgeltordnung mit erheblichen Erhöhungen in Kraft getreten, die vom Landesbauernverband und der BSW-Fraktion kritisiert wurde. Mit Bekanntmachung vom 1. Juli 2026 wurden bestimmte Entgelte für die Entsorgung in 1,1-cbm-Behältern wieder abgesenkt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Landwirte und andere Wirtschaftsbeteiligte, die Tierkörper und Tierkörperteile entsorgen lassen müssen, insbesondere Nutzer von 1,1-cbm-System-Behältern, sowie das Unternehmen SecAnim GmbH als Entsorgungsdienstleister und die beteiligten Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller (BSW-Fraktion) fragt: 1. Wie erklärt sich die nochmalige unterjährige Anpassung der Entgeltordnung? 2. Wie hoch war die ermittelte Unter- bzw. Überdeckung in der vergangenen Kalkulationsperiode, aufgeschlüsselt nach Entgelten? 3. Wie viele Entgeltvorgänge gab es in den Entgeltgruppen I.3.c, II.4 und IV.2 zwischen den beiden Versionen der Entgeltordnung und welches finanzielle Volumen betraf dies? 4. Werden zu viel gezahlte Entgelte erstattet, und wenn nein, warum nicht?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Anpassung zum 1. Juli 2026 ausschließlich die Entgelte für Tierkörper und Tierkörperteile in 1,1-cbm-Behältern betrifft und auf einer Korrektur des Gewichtungsfaktors für Logistikkosten beruht, der zum 1. April 2026 gegenüber früheren Kalkulationen mehr als verdoppelt worden war. Nach Kritik von Wirtschaftsbeteiligten wurde die ursprüngliche, niedrigere Gewichtung wieder angesetzt, wodurch die Entgelte für Tierkörper der Gruppen I und IV von 476,05 Euro auf 285,15 Euro und für Tierkörperteile der Gruppe II von 329,13 Euro auf 192,66 Euro sanken. Für die vorangegangene Kalkulationsperiode wurde laut Landesregierung eine Unterdeckung von 5.901.325,61 Euro festgestellt, davon -5.356.627,55 Euro bei Tierkörpern insgesamt, +88.986,43 Euro bei Tierkörperteilen Großschlachter und -633.684,49 Euro bei Tierkörperteilen Kleinschlachter; eine feinere Aufschlüsselung nach einzelnen Entgeltpositionen sei kalkulatorisch nicht möglich. Von April bis Juni 2026 gab es laut SecAnim GmbH bei Entgeltposition I.3.c 516 Vorgänge mit einem Volumen von 245.641,80 Euro, bei II.4 206 Vorgänge mit 67.800,78 Euro, bei IV.2 keine Vorgänge. Zur Frage einer Erstattung zu viel gezahlter Entgelte antwortet die Landesregierung, dass derzeit geprüft werde, ob und inwieweit eine nachträgliche Erstattung oder ein anderer finanzieller Ausgleich möglich sei, unter Berücksichtigung rechtlicher Voraussetzungen sowie der Auswirkungen auf Nachkalkulation und Periodenausgleich.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion (Abgeordneter Gunnar Lehmann) gestellt, auf eine Antwort der Landesregierung liegt vor, beantwortet von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Das Dokument verweist auf die vorangegangene Kleine Anfrage mit Drucksache 8/3011 sowie auf die zugrunde liegende Kleine Anfrage Drucksache 8/3278. Genannte Zahlen: Unterdeckung von 5.901.325,61 Euro in der vorangegangenen Kalkulationsperiode; Entgeltsenkung zum 1. Juli 2026 für Tierkörper von 476,05 Euro auf 285,15 Euro und für Tierkörperteile von 329,13 Euro auf 192,66 Euro; 516 bzw. 206 Entgeltvorgänge mit Volumina von 245.641,80 Euro bzw. 67.800,78 Euro zwischen April und Juni 2026. Die Frage einer Erstattung ist laut Landesregierung noch nicht abschließend geklärt und wird geprüft.