❓ Waffenbesitz - Verfassungsfeinde entwaffnen?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller nimmt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 07.08.2026 zum Anlass, die Landesregierung Brandenburg zum Umgang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen von AfD-Mitgliedern zu befragen. Das Gericht hatte laut Darstellung des Fragestellers Klagen von AfD-Mitgliedern gegen den Widerruf ihrer Waffenerlaubnisse zurückgewiesen, da diesen aufgrund einer Einstufung des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle. Der Fragesteller möchte wissen, welche Konsequenzen die Landesregierung Brandenburg daraus für die eigene Verwaltungspraxis zieht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitglieder der Partei AfD in Brandenburg, die eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, sowie die Waffenbehörden und der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt 13 Fragen, u.a.: welche Schlussfolgerungen die Landesregierung aus der OVG-Entscheidung zieht; wie viele AfD-Mitglieder in Brandenburg eine waffenrechtliche Erlaubnis bzw. erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzen; wie sich die Zahl solcher Erlaubnisse bei AfD-Mitgliedern in den letzten zehn Jahren entwickelt hat; bei wie vielen Erlaubnisinhabern in den letzten fünf Jahren Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG vorlagen und wie viele davon AfD-Mitglieder waren; in wie vielen Fällen dies zu erneuter Zuverlässigkeitsprüfung, Widerruf bzw. Sicherstellung von Waffen führte; wie viele Anfragen der Waffenbehörden an den Verfassungsschutz in den letzten fünf Jahren gestellt wurden und mit welchem Ergebnis; wie viele Erlaubnisse wegen extremistischer Erkenntnisse widerrufen wurden, aufgeteilt nach Phänomenbereichen; welche Vorgaben für Waffenbehörden bei Parteimitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei bestehen; warum nicht allen AfD-Mitgliedern die Waffenerlaubnis entzogen wird, falls die AfD Brandenburg als „rechtsextremistisch“ eingestuft ist; ob sich die Verfahrensweise der Waffenbehörden seit einer solchen Einstufung geändert hat; und wie die Landesregierung künftig gruppen- und parteiunabhängig eine Entwaffnung von Verfassungsfeinden voranbringen will, einschließlich etwaiger länderübergreifender Initiativen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage mit den Fragen des Abgeordneten; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Sven Hornauf (BSW-Fraktion). Der Fragesteller stützt seine Fragen auf eine von ihm dargestellte Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt vom 07.08.2026, wonach dieses Gericht sich auf Einordnungen des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt zur AfD Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ gestützt habe. Die Bezeichnungen „gesichert rechtsextrem“, „rechtsextremistisch“ und „Verfassungsfeinde“ sind Formulierungen des Fragestellers bzw. von ihm zitierte Einordnungen des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt, keine eigenen Feststellungen der Landesregierung Brandenburg. Eine Antwort der Landesregierung Brandenburg mit Zahlen zu AfD-Mitgliedern mit Waffenerlaubnis in Brandenburg liegt in diesem Dokument nicht vor.