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BrandenburgAntragAfD

📝 Reproduktionsmedizin - Landesförderung von Kinderwunschbehandlung unverzüglich wiederaufnehmen

15. September 2026Dokument 8/3400 · WP 8Brandenburg
KinderwunschbehandlungReproduktionsmedizinkünstliche BefruchtungLandesförderungKrankenkassenleistung

📋 Worum geht es?

Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, das 2021 ausgelaufene Landesprogramm zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen (assistierte Reproduktion wie IVF/ICSI) wieder aufzunehmen. Hintergrund ist laut Antragstellern, dass seit dem Auslaufen der Landesrichtlinie Ende 2021 betroffene Paare in Brandenburg weder den Landes- noch den daran gekoppelten Bundeszuschuss erhalten. Der Antrag verweist darauf, dass die vollständige Kostenerstattung für künstliche Befruchtungen seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2003 nicht mehr vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

👥 Wer ist betroffen?

Paare mit Kinderwunsch und Hauptwohnsitz in Brandenburg, die eine assistierte Reproduktion (IVF/ICSI) benötigen; insbesondere die laut Antrag 130 Paare, deren Förderanträge 2021 allein wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1. das Landesprogramm zur Kinderwunschbehandlung unverzüglich wiederaufzunehmen, sich erneut an der Bundesförderung zu beteiligen und, falls nötig, das Programm eigenständig mit mindestens 600.000 Euro jährlich aus Landesmitteln fortzuführen; 2. den Fördertitel mit Übertragbarkeitsvermerk und Verpflichtungsermächtigungen auszustatten und den Haushaltsansatz so zu bemessen, dass förderfähige Anträge nicht wegen ausgeschöpfter Mittel abgelehnt werden; 3. bis Ende 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Erstattung entgangener Zuschüsse an 2021 abgelehnte Paare aus Landesmitteln vorsieht; 4. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Fertilitätsbehandlungen wieder in dem Umfang übernehmen, der vor dem GKV-Modernisierungsgesetz galt.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern die Forderungen der AfD-Fraktion selbst. Zur Begründung führt die Fraktion unter Verweis auf frühere Antworten der Landesregierung (Drucksachen 7/7437 und 8/924) folgende Zahlen an: Von 2019 bis 2021 wurden 1.354 Anträge gestellt, davon 1.098 bewilligt, 217 abgelehnt und 39 zurückgezogen; im Jahr 2021 wurden von 320 Anträgen nur 171 bewilligt, 146 abgelehnt, davon bei 130 Paaren allein wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel. Laut Antrag zahlte das Land für die Förderfälle 2019 bis 2021 gut 820.000 Euro aus, während knapp 400.000 Euro an Ausgabeermächtigungen ungenutzt blieben; ein Teil davon sei stattdessen für Zuschüsse an Träger der Schwangerschaftsberatung verwendet worden. Die Landesregierung habe die jährlichen Gesamtkosten eines eigenständigen Landesprogramms ohne Bundesbeteiligung mit 450.000 bis 600.000 Euro beziffert, 2025 aber erklärt, ein solches Programm sei „derzeit schlicht nicht darstellbar“, und dies im August 2026 laut Gesundheitsministerium als „nicht realistisch“ bekräftigt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Antrag und nicht um eine Anfrage handelt. Die Fraktion verweist zur Begründung auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen Nr. 2630 (Drucksache 7/7437) und Nr. 310 (Drucksache 8/924) sowie auf eigene Zahlenangaben der Landesregierung zu Kosten von 450.000 bis 600.000 Euro für ein eigenständiges Landesprogramm. Die Fraktion zieht zudem einen Vergleich zum Klimaschutzprogramm „Green Care and Hospital“, für das laut Landesregierung (Drucksache 8/2271) rund 59,4 Millionen Euro flossen, mit Rückzahlungen von gut vier Millionen Euro; diese Gegenüberstellung ist eine Bewertung der Antragsteller.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3400, Wahlperiode 8, eingereicht 15. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.