❓ Neutralitätspflicht - Symbolische Vereinnahmung neu aufgenommener Schüler an der Gesamtschule Talsand in Schwedt/Oder
📋 Worum geht es?
Die Gesamtschule Talsand in Schwedt/Oder trägt seit 2019 den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Laut Darstellung des Fragestellers hat die Schule in den Jahren 2024 und 2025 neu aufgenommene Siebtklässler beim Schuleinzug durch ein über dem Schuleingang gehaltenes Banner mit dem Netzwerk-Logo begrüßt; diese Praxis sei auch 2026 fortgeführt worden. Der Fragesteller sieht darin eine mögliche unzulässige Einbeziehung der Schüler in die Außendarstellung eines politisch aktiven außerschulischen Netzwerks, insbesondere im Kontext einer vom Netzwerk zu bevorstehenden Landtagswahlen gestarteten Kampagne „#wirsindnichtneutral“.
👥 Wer ist betroffen?
Die Gesamtschule Talsand in Schwedt/Oder, ihre Schulleitung, Lehrkräfte und die Arbeitsgemeinschaft „Schule mit Courage“, die dort neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, und die Landesregierung als Antwortgeberin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: wer über die Gestaltung der Begrüßung mit dem Banner entschieden hat (Frage 1); welche Anweisungen oder Festlegungen zugrunde lagen (Frage 2); wie verbindlich die Begrüßungsveranstaltung rechtlich und tatsächlich war, u.a. ob sie gemäß § 44 Abs. 3 Schulgesetz für verbindlich erklärt wurde und ob ein Fernbleiben Folgen haben konnte (Frage 3); ob es eine gleichwertige Alternative zum Betreten unter dem Banner gab (Frage 4); welche Informationen Schüler und Eltern vorab erhielten (Frage 5); welches pädagogische Ziel verfolgt wurde (Frage 6); ob die Gestaltung auf Empfehlungen des Netzwerks beruhte (Frage 7); ob die Schulkonferenz gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 9 und Nr. 10 Schulgesetz entschieden hat (Fragen 8 und 9); wie die Landesregierung die Gestaltung im Hinblick auf geistige Freiheit, Gewissensfreiheit, Verbindlichkeit schulischer Veranstaltungen und das Verbot politischer Werbung bewertet (Frage 10); und welche Maßnahmen die Landesregierung ergreifen wird, damit Schüler das Schulgebäude ohne Durchgang unter einem Netzwerk-Banner betreten können (Frage 11).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller stützt seine Darstellung auf öffentlich zugängliche Berichte und Veröffentlichungen der Schule selbst sowie des Netzwerks, u.a. zur Titelverleihung 2019, zu Begrüßungsbeiträgen auf der Schulhomepage vom 3. September 2024 und 8. September 2025 sowie zur Kampagne „#wirsindnichtneutral“, die laut Netzwerkangabe am 17. August 2026 startete und bis zum 30. September 2026 läuft.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht, Fragesteller ist der Abgeordnete Norbert Rescher. Die Landesregierung hat noch nicht geantwortet. Der Fragesteller verweist auf §§ 4, 44, 47 und 91 des Brandenburgischen Schulgesetzes sowie auf Presse- und Schulveröffentlichungen als Belege seiner Darstellung. Die Einschätzung, die beschriebene Praxis stelle einen „bekenntnisähnlichen Konformitätszwang“ dar, ist eine Bewertung des Fragestellers und keine festgestellte Tatsache.