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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Dienstfahrzeug - Personeller Aufwand und Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen bei Dienstreisen der Landesverwaltung

11. September 2026Dokument 8/3402 · WP 8Brandenburg
Oliver Skopec
DienstreisenDienstkraftfahrzeugePersonalkostenBerufskraftfahrerLandesverwaltung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen bei Dienstreisen der Landesverwaltung Brandenburg im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2026. Die Fragesteller verweisen darauf, dass laut Bundesreisekostengesetz und Landeshaushaltsordnung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind und der Einsatz eines Dienstkraftfahrzeugs zusätzlichen Personalaufwand verursachen kann. Die Landesregierung erläutert in ihrer Antwort die rechtlichen Grundlagen und legt für mehrere Ressorts und nachgeordnete Behörden die Anzahl der Dienstreisen mit Dienstkraftfahrzeugen in den Jahren 2024 und 2025 vor.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die unmittelbare Landesverwaltung Brandenburgs, darunter die Staatskanzlei sowie die Ministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen, für Soziales, für Wirtschaft, für Bildung, für Landwirtschaft/Umwelt, für Infrastruktur und für Wissenschaft mit ihren jeweiligen nachgeordneten Behörden (z. B. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, Landesämter), sowie Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer der Landesverwaltung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich: Wie viele Dienstreisen wurden im genannten Zeitraum mit einem Dienstkraftfahrzeug durchgeführt (Frage 1)? Welche Gründe wurden für die Nutzung eines Dienstkraftfahrzeugs statt öffentlicher Verkehrsmittel dokumentiert, aufgeschlüsselt nach Fallzahl (Frage 2)? In wie vielen Fällen wurde ausschließlich ein Fahrdienst durch nicht am Dienstgeschäft beteiligtes Personal erbracht, aufgeschlüsselt nach Besoldungs-/Entgeltgruppen der gefahrenen Personen (Frage 3)? Wie viele Bedienstete waren mit Durchführung, Organisation, Genehmigung, Disposition, Buchung oder Abrechnung von Dienstreisen befasst, aufgeschlüsselt nach Aufgabenbereich, Besoldungs-/Entgeltgruppe und Vollzeitäquivalenten (Frage 4)? Welche Personalkosten entfielen darauf (Frage 5)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung legt in Anlagen 1 bis 3 für die Kalenderjahre 2024, 2025 und bis 30. Juni 2026 die Anzahl der Dienstreisen mit Dienstkraftfahrzeug je Ressort und Dienststelle vor; für 2024 reichen die Werte etwa von 1 (z. B. Finanzamt Brandenburg, Landesbetrieb Forst) bis 4.921 (Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit) und 1.418 (Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen). Die Gründe für die Wahl eines Dienstkraftfahrzeugs statt öffentlicher Verkehrsmittel werden laut Landesregierung nicht dokumentiert und können daher nicht mitgeteilt werden (Frage 2). Zu Frage 3 teilt die Landesregierung mit, dass Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer solche Fahrdienste übernehmen, konkrete Fallzahlen aber wegen des Ermittlungsaufwands nicht vorgelegt werden können; Angaben zu Besoldungs-/Entgeltgruppen der beförderten Personen werden nicht erfasst. Zu den Fragen 4 und 5 verweist die Landesregierung auf Anlagen 4 bis 6 mit Daten zu Fahrerinnen und Fahrern nach Tarifvertrag für Personenkraftwagenfahrer der Länder; eine vollständige Beantwortung zu Organisation/Genehmigung/Disposition/Buchung/Abrechnung wird jedoch nicht geliefert, da keine kontinuierliche Erfassung erfolgt und der Aufwand als unverhältnismäßig bewertet wird. Die genannten Personalkosten wurden als kalkulatorischer Wert anhand von Personaldurchschnittskostensätzen und geschätzten Vollzeitäquivalenten ermittelt.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 1183 wurde vom Abgeordneten Oliver Skopec (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/3148); die Antwort liegt vor und wurde im Namen der Landesregierung vom Minister der Finanzen erteilt. Die Landesregierung verweist auf § 2 BRKG und § 7 LHO als rechtliche Grundlage sowie auf eine Klarstellung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bestimmte Fahrten (z. B. Polizei- und Feuerwehreinsätze, Gefangenentransporte, Revierfahrten der Forstbediensteten) nicht als Dienstreisen gelten und daher nicht von der Anfrage erfasst sind. Zu den Fragen 2, 3 (teilweise) sowie 4 und 5 (Organisationsaufwand) liegen laut Landesregierung keine vollständigen Daten vor bzw. wird die Beantwortung wegen unverhältnismäßigen Ermittlungsaufwands abgelehnt. Die Zahlenangaben zu den Dienstreisen stammen aus den beigefügten Anlagen 1 bis 6 und beziehen sich auf vom Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen sowie den Landesressorts zur Verfügung gestellte Daten, soweit mit vertretbarem Aufwand ermittelbar.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3402, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.