❓ Besoldung - Sparpotenziale und -anstrengungen sowie die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Beamtenbesoldung im Kompetenzbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Haushaltslage des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) in Brandenburg vor dem Hintergrund des Doppelhaushalts 2027/2028. Die Fragesteller verweisen auf eine von ihnen genannte Deckungslücke von rund 3,4 Milliarden Euro im Landeshaushalt und auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Besoldung Berliner Landesbeamter, das nach Einschätzung der Fragesteller zusätzliche finanzielle Risiken für die Beamtenbesoldung in Brandenburg mit sich bringen könnte. Es geht um Sparvorschläge, Rücklagen, Verpflichtungen und die Auswirkungen einer möglichen Neuregelung der Alimentation auf den Einzelplan 11 des MIL.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), dessen nachgeordnete Landesämter und Behörden sowie die dort beschäftigten Beamtinnen und Beamten. Mittelbar betroffen sind auch private Projektträger, Landkreise und Kommunen, die Fördermittel vom MIL erhalten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich unter anderem: nach Höhe und Verteilung der geplanten globalen Minderausgabe des MIL für 2027/2028; nach konkreten Sparvorschlägen und Deckungslücken; nach Aufwüchsen in den zehn größten Titelgruppen des Einzelplans 11 seit 2021 und deren Gründen; nach Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Mittelabfluss seit 2019; nach vorhandenen Rücklagen, deren Zweckbindung und Verwendung; nach eingegangenen Verpflichtungen und Bürgschaften mit Wirkung auf 2027/2028; sowie mehrteilig nach den Auswirkungen einer möglichen höheren amtsangemessenen Alimentation auf Beamte, Rückstellungen, Vorsorgemaßnahmen, aufgelaufene Fehlbeträge 2008–2020, den Einzelplan der kommenden zehn Jahre und die Stellenplanentwicklung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Kabinettsentwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 am 01.09.2026 beschlossen und dem Landtag zur Beratung übermittelt wurde, der Abschluss der Beratung für Dezember 2026 vorgesehen ist und Fragen zu konkreten Sparvorschlägen und Deckungslücken deshalb noch nicht abschließend beantwortet werden können. Zu den Aufwüchsen im Einzelplan 11 seit 2021 werden zehn Titelgruppen mit Begründungen genannt (u.a. Neuveranschlagung Deutschlandticket, strukturelle Anpassungen, Dynamisierung nach ÖPNV-Gesetz, Kommunale Wärmeplanung, BIM-Landesprojekt, Verkehrssicherheit, schiffbare Landesgewässer, Datenverarbeitung). Für 2025 wird statt einer Haushaltsrechnung eine Buchungsliste als Anlage beigefügt. Zum 31. Dezember 2025 bestanden im Einzelplan 11 Rücklagen von 963.539,14 Euro (Verwaltungsbudget), 601.342,36 Euro (Personalbudget) und 377.768,04 Euro (Langzeitkonten/Sabbatical); nicht zweckgebundene Rücklagen aus Haushaltsresten wurden nicht eingesetzt. Für 2026 gilt bis zum Kabinettbeschluss ein Freigabevorbehalt für Verpflichtungen; eine außerplanmäßige Verpflichtung zur Braunkohlesanierung in Höhe von 1.020.000 Euro wurde eingewilligt, davon je 170.000 Euro für 2027 und 2028 in Anspruch genommen. Zur Alimentation verweist die Landesregierung auf einen Bericht an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen (Ausschussprotokoll P-AHF 8/17) zur Besetzung der Planstellen nach Besoldungsgruppen zum 30. September 2025; eine Auswertung nach Berufen liegt nicht vor. Für den Zeitraum 2008 bis 2020 gibt die Landesregierung rund 130.000 offene Widerspruchsverfahren zur Besoldungshöhe in Brandenburg an, unter Einbezug der Zeit nach 2020 insgesamt rund 200.000; eine verlässliche Angabe zu möglichen Nachzahlungen ist nach Angabe der Landesregierung nicht möglich. Zu Rückstellungen, Vorsorgemaßnahmen, Zehnjahresprognose und Stellenplanentwicklung verweist die Landesregierung auf den laufenden Haushaltsaufstellungsprozess bzw. erklärt, dass belastbare Aussagen vor Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2027/2028 nicht möglich seien.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow, Andreas Galau, Heiko Gehring, Daniel Münschke und Norbert Rescher eingereicht (Drucksache 8/3231); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde namens der Landesregierung vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Die Fragesteller beziehen sich auf eine von ihnen genannte Deckungslücke von rund 3,4 Milliarden Euro für den Doppelhaushalt 2027/2028, auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u.a.) zur Berliner A-Besoldung, auf ein Gutachten des Deutschen Richterbunds Brandenburg vom Mai 2025 sowie auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 6. Oktober 2025 (OVG 4 N 74/24). Die Landesregierung nennt konkrete Rücklagenbeträge zum 31.12.2025 und eine Verpflichtung zur Braunkohlesanierung über 1.020.000 Euro sowie die Zahl von rund 130.000 bzw. rund 200.000 offenen Widerspruchsverfahren zur Besoldung. Mehrere Fragen zu künftigen Haushaltsjahren 2027/2028 konnte die Landesregierung mit Verweis auf das laufende Gesetzgebungsverfahren (Abschluss der Beratung im Landtag vorgesehen für Dezember 2026) nicht beantworten.