📝 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des rbb-Staatsvertrages (Erster rbb-Änderungsstaatsvertrag)
📋 Worum geht es?
Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des rbb-Staatsvertrages. Die Fraktion will die Zustimmung des Landtags zu diesem Staatsvertrag in eine Ablehnung umwandeln und stattdessen das Land Brandenburg verpflichten, mit Berlin bis Ende des ersten Quartals 2027 einen völlig neuen rbb-Staatsvertrag auszuhandeln und zu unterzeichnen. Dem Antrag ist der vollständige Text eines von der AfD-Fraktion entworfenen alternativen rbb-Staatsvertrages beigefügt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), die Länder Berlin und Brandenburg, die Gremien des rbb (Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Intendanz), die Beitragszahler sowie die Regionalstudios in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Pritzwalk.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert, dass der Landtag dem vorliegenden Staatsvertragsentwurf NICHT zustimmt (Änderung von § 1) und stattdessen die Landesregierung beauftragt, bis Ende des ersten Quartals 2027 einen neuen rbb-Staatsvertrag nach eigenem, beigefügtem Entwurf mit Berlin zu verhandeln und zu unterzeichnen (Neufassung von § 2, Streichung von § 3). Der beigefügte Alternativentwurf sieht unter anderem vor: eine klarere Trennung der Zuständigkeiten von Rundfunk- und Verwaltungsrat, ein Parteiverbot für deren Mitglieder, eine Halbierung und Direktwahl des Rundfunkrats durch die Bevölkerung, grundsätzlich öffentliche Sitzungen der Gremien, eine Teilnahmepflicht der Rechtsaufsicht an Sitzungen, eine fünfjährige Karenzzeit für das rechtsaufsichtsführende Regierungsmitglied nach einer rbb-Tätigkeit, ein Verbot ideologischer und moralischer Kriterien bei der Berichterstattung, eine Reduzierung des Unterhaltungsanteils im Programm um vier Fünftel bis 2030, die Abschaffung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2030 sowie ein Verbot der Annahme von Spenden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält den vollständigen Text eines von der AfD-Fraktion formulierten alternativen rbb-Staatsvertrages mit Präambel und mehreren Paragrafen zu Name/Rechtsform, Sitz/Regionalstudios, Auftrag, Angeboten und Kooperation des rbb. Laut Begründung der AfD-Fraktion berücksichtigt ihr Konzept auch Empfehlungen der Landesrechnungshöfe von Berlin und Brandenburg. Die Fraktion begründet ihre Ablehnung des Regierungsentwurfs mit von ihr behaupteten 'Korruptionsskandalen', 'Parteibuchwirtschaft', 'Geldverschwendung für Prestigeprojekte' und 'ideologischer Konformität' beim ÖRR, ohne hierfür im Dokument Belege anzuführen.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/2908, Neudruck vom 04.06.2026) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (Drucksache 8/3385). Der Antrag datiert vom 16.09.2026. Die AfD-Fraktion bewertet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach eigener Einschätzung als verfassungswidrig finanziert; dies ist eine Bewertung der Fraktion, keine gerichtliche Feststellung. Eine Antwort oder Beschlussfassung des Landtags zu diesem Änderungsantrag ist im Dokument nicht enthalten.