📝 Mediennutzung - Smartphonefreie Schulgelände während des Schulbetriebs - Präsenz, Beziehung und (analoge und digitale) Bildung im Mittelpunkt
📋 Worum geht es?
Der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion bezieht sich auf einen Antrag der WfB-Gruppe zu smartphonefreien Schulgeländen (Drucksache 8/3211) und fordert ein weitergehendes, umfassendes Verbot. Die Landesregierung soll die Nutzung privater digitaler Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Smartwatches an Grundschulen und in der Sekundarstufe I während des gesamten Unterrichtstages auf dem Schulgelände untersagen sowie den Einsatz digitaler Endgeräte als Lehr-Lern-Werkzeuge auch in Kitas flächendeckend verbieten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen wären Kinder und Jugendliche in Kindergärten, Grundschulen und der Sekundarstufe I an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Brandenburg, ausgenommen Kinder, für die digitale Geräte aus medizinischen Gründen im Unterricht notwendig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1. an Grundschulen und in der Sekundarstufe I die Nutzung privater digitaler Endgeräte auf dem Schulgelände während und außerhalb des Unterrichts bis zum Ende des Unterrichtstages zu untersagen, mit Ausnahme bei medizinischer Notwendigkeit. 2. ein entsprechendes Verbot der Verwendung digitaler Endgeräte und Medien als Lehr-Lern-Werkzeuge flächendeckend auch in frühkindlichen Bildungseinrichtungen auszusprechen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument ist ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zu einem Antrag der WfB-Gruppe (Drucksache 8/3211 Neudruck vom 07.08.2026) und enthält keine Antwort der Landesregierung. Die AfD-Fraktion begründet ihre Forderung unter Verweis auf eigene frühere Drucksachen (u.a. 7/9210 vom 13.02.2024) sowie auf eine Stellungnahme des Karolinska-Instituts vom 28.04.2023 zur schwedischen Digitalisierungsstrategie, auf Angaben zu Handyverboten in Schweden, Italien, Griechenland und einem französischen Pilotprojekt in 200 Mittelschulen, auf den IQB-Bildungstrend 2021 (laut dem 21,6 Prozent der Brandenburger Viertklässler nicht lesen, 29,2 Prozent nicht rechnen und 45,7 Prozent nicht oder nur rudimentär schreiben können), auf einen Bericht über ein Handyverbot am Hamburger Gymnasium Christianeum sowie auf eine Forderung der Brandenburgischen Ärztekammer von Ende November 2025 und einen Acht-Punkte-Plan der CDU Berlin von Ende September 2026.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Entschließungsantrag von der AfD-Fraktion am 16.09.2026 als Reaktion auf den Antrag der WfB-Gruppe (Drucksache 8/3211 Neudruck vom 07.08.2026). Eine Antwort oder Position der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fraktion verweist auf den IQB-Bildungstrend 2021 mit den genannten Prozentzahlen zu Lese-, Rechen- und Schreibdefiziten Brandenburger Grundschüler sowie auf die eigene frühere Drucksache 7/9210 vom 13.02.2024. Die im Antrag enthaltenen Bewertungen zu gesundheitlichen und entwicklungsbezogenen Folgen der Digitalisierung sowie zu Erfahrungen in Schweden, Dänemark, Italien, Griechenland und Frankreich sind Darstellungen und Einschätzungen der antragstellenden AfD-Fraktion, gestützt auf von ihr zitierte Quellen, und keine eigenständig verifizierten Feststellungen des Landtags.