Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Wohnungsbauförderung - ILB-Förderprogramm Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau – Teil 2

17. September 2026Dokument 8/3410 · WP 8Brandenburg
Daniel Münschke
WohneigentumsförderungILB-FörderprogrammSelbstnutzungsverpflichtungTragfähigkeitsprüfungInnenentwicklung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das ILB-Förderprogramm zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Brandenburg (Erwerb, Neubau, Ausbau). Der Fragesteller bezieht sich auf frühere Antworten der Landesregierung zu Bewilligungszahlen und Auszahlungsbeträgen und stellt vertiefende Fragen zur praktischen Umsetzung der Förderrichtlinie.

👥 Wer ist betroffen?

Geförderte Haushalte und Selbstnutzer von Wohneigentum in Brandenburg, Investoren im Fördersegment 'Eigentum', die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Förderstelle sowie Gemeinden mit bzw. ohne geeignete Gebietskulissen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt die Landesregierung u.a.: Wie viele bewilligte Wohneinheiten wurden fertiggestellt und bezogen? Warum werden Bautenstandsberichte nicht zu einer Fertigstellungsstatistik ausgewertet? Wie viele Förderfälle entfielen auf direkte Eigentumsförderung versus Anschubfinanzierung? Welche Förderempfänger verbergen sich hinter 'bilanzierenden Investoren'? Wie viele investorengeförderte Wohnungen wurden an Selbstnutzer verkauft? Wie viele Fälle von Verstößen gegen die 20-jährige Selbstnutzungsverpflichtung gab es? Wie viele Anträge scheiterten an Gebietskulisse, Eigenleistung oder Tragfähigkeitsberechnung? Wie hoch ist die durchschnittliche Restschuld nach 10, 15 und 20 Jahren, und wie wird das Zinsänderungsrisiko nach Ablauf der Förderzinsbindung berücksichtigt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller verweist dabei auf frühere Angaben der Landesregierung: Laut Drucksache 8/3218 gab es 2024 insgesamt 113 und 2025 insgesamt 124 Bewilligungen im Förderprogramm. Laut Drucksache 8/3283 beliefen sich die Auszahlungen im Fördersegment 'Eigentum' 2024 auf 13,834 Mio. Euro und 2025 auf 20,579 Mio. Euro, davon entfielen auf 'sonstige bilanzierende Investoren' 2024 6,547 Mio. Euro und 2025 6,379 Mio. Euro. Die Landesregierung habe laut Fragesteller zudem erklärt, dass weder Einkommen der geförderten Haushalte noch Bearbeitungsdauer statistisch erfasst und keine Auswertung regionaler Trends vorgenommen werde.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Daniel Münschke). Die Anfrage verweist auf die vorangegangenen Drucksachen 8/3091, 8/3218 und 8/3283 sowie auf die Richtlinie zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR). Der Fragesteller zitiert ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages zur verfassungsrechtlichen Pflicht der Landesregierung, Fragen nach Art. 56 Abs. 2 Satz 2 LV Brandenburg vollständig zu beantworten, auch wenn diese auf allgemein zugängliche Informationen zielen. Eine Antwort der Landesregierung auf diese konkrete Anfrage ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3410, Wahlperiode 8, eingereicht 17. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.