❓ Neubau - Ersatzneubau einer Kindertagesstätte in Lübbenau – bedarfsgerechter Strukturwandel oder kostspieliges Förderprojekt ohne tragfähige Grundlage?
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage betrifft den geplanten Ersatzneubau einer Kindertagesstätte in Lübbenau mit rund 140 Kita- und Krippenplätzen. Laut den Fragestellern wurde für das Vorhaben am 22. Oktober 2025 ein Förderanteil von 10.282.060,98 Euro bei Gesamtkosten von rund 11,3 Millionen Euro bewilligt, was rechnerisch etwa 80.000 Euro pro Platz entspricht. Die Fragesteller verweisen auf frühere Drucksachen (8/2508, 8/2863) und auf das dort genannte Projekt 'BB103'.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Lübbenau, der Träger der Kindertagesstätte, Familien mit Kindern im Krippen-, Kindergarten- und Hortalter in Lübbenau sowie die Landesregierung Brandenburg als Bewilligungsbehörde für Strukturwandelmittel.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1) welche konkrete Maßnahme unter dem Projekt 'BB103' gefördert wird (Standort, Träger, Kapazität, Art des Vorhabens); 2) wie sich die Finanzierung aus Bundes-, Landes-, Strukturstärkungsmitteln und kommunalem Eigenanteil zusammensetzt; 3) weshalb die zuwendungsfähigen Ausgaben (11.424.512,20 Euro) von den geplanten Gesamtkosten und dem bewilligten Förderanteil abweichen; 4) welchen Eigenanteil die Stadt Lübbenau tragen muss; 5) auf welcher Bedarfsanalyse die Schaffung von rund 140 Plätzen beruht; 6) wie viele Plätze bei Antragstellung bestanden, wie viele Kinder tatsächlich betreut wurden und wie hoch die Auslastungsquote war (nach Krippe, Kindergarten, Hort); 7) welche Wirtschaftlichkeits- und Alternativprüfungen (Sanierung, kleinerer Neubau, modulare Erweiterung) durchgeführt wurden; 8) welche Strukturwandeleffekte (Arbeitsplätze, Zuzugsprognosen, demografische Annahmen) die Größe rechtfertigen; 9) welche baulichen/technischen/standortbezogenen Faktoren die hohen Kosten je Platz begründen; 10) wie die Kosten je Platz im Vergleich zu anderen seit 2020 geförderten Kita-Neubauten in Brandenburg einzuordnen sind; 11) weshalb zum 1. Mai 2026 noch keine Mittel ausgezahlt waren; 12) welche Gründe (Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, Bearbeitungsrückstände, Planungsänderungen) für die Verzögerung jeweils verantwortlich sind; 13) ob die Fertigstellung bis 31. Dezember 2027 realistisch ist und welche jährlichen Betriebskosten der Stadt entstehen; 14) unter welchen Voraussetzungen eine Rückzahlungspflicht für Fördermittel bestünde; 15) ob die Landesregierung die Einschätzung teilt, dass ein Kostenansatz von rund 80.000 Euro je Platz ein Indiz für eine am Fördervolumen statt am Bedarf orientierte Planung sein könnte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller nennen folgende Zahlen unter Berufung auf die Drucksachen 8/2508 und 8/2863: Gesamtkosten von rund 11,3 Millionen Euro, ein am 22. Oktober 2025 bewilligter Förderanteil von 10.282.060,98 Euro, zuwendungsfähige Ausgaben von 11.424.512,20 Euro, rund 140 geplante Kita- und Krippenplätze und daraus rechnerisch rund 80.000 Euro Kosten je Platz. Laut den Fragestellern waren zum Stichtag 1. Mai 2026 trotz Bewilligung noch keine Mittel ausgezahlt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Dennis Hohloch und Daniel Münschke (AfD-Fraktion) an die Landesregierung Brandenburg, eingegangen und ausgegeben am 18.09.2026. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Anfrage verweist auf die Drucksachen 8/2508 und 8/2863 sowie auf das darin genannte Projekt 'BB103'. Die genannten Zahlen (Gesamtkosten, Förderanteil, zuwendungsfähige Ausgaben, Stichtag der ausstehenden Auszahlung, Bewilligungszeitraum bis 31. Dezember 2027) sind Angaben der Fragesteller unter Verweis auf diese früheren Drucksachen, nicht eigene Feststellungen der Landesregierung.