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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Flüchtlingspolitik - Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Brandenburg - Asylgrenzverfahren am Flughafen BER

18. September 2026Dokument 8/3417 · WP 8Brandenburg
Tina Fischer, Ines Seiler
AsylgrenzverfahrenGemeinsames Europäisches AsylsystemFlughafenverfahrenUnterbringung GeflüchteterAußengrenze

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zum 12. Juni 2026 und des dazugehörigen Asylgrenzverfahrens nach § 18a Asylgesetz. Am Flughafen BER, der bei Ankünften aus Nicht-Schengen-Staaten als funktionale Außengrenze gilt, wird das bisherige Flughafenverfahren zu diesem beschleunigten Grenzverfahren erweitert. Die Fragestellerinnen wollen wissen, welche Aufgaben und Zuständigkeiten dabei auf das Land Brandenburg zukommen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind schutzsuchende Menschen, die über den Flughafen BER aus Nicht-Schengen-Staaten einreisen und dem Asylgrenzverfahren unterliegen, sowie die zuständigen Behörden: Bundespolizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Landesregierung Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerinnen fragen: 1. Welche konkreten Aufgaben übernimmt Brandenburg beim Asylgrenzverfahren am BER und wie ist die Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen Bund und Land geregelt bzw. offen? 2. Wo und mit welchen Kapazitäten werden die Betroffenen während des Verfahrens untergebracht? 3. Wie wird die Fiktion der Nichteinreise umgesetzt und wie werden Ausreisemöglichkeit sowie Zugang zu Rechtsberatung sichergestellt? 4. Wie werden besonders schutzbedürftige Personen und unbegleitete Minderjährige nach Artikel 53 der EU-Asylverfahrensverordnung berücksichtigt oder ausgenommen? 5. Welcher unabhängige Überwachungsmechanismus nach Artikel 43 Absatz 4 der Asylverfahrensverordnung ist am BER vorgesehen und wie ist Brandenburg daran beteiligt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragestellerinnen verweisen darauf, dass die Verantwortung für Unterbringung und Versorgung zwischen Bund und Ländern laut einer Bundesratsdrucksache (429/25) umstritten sei.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion (Abgeordnete Tina Fischer und Ines Seiler) eingereicht. Rechtsgrundlage ist das GEAS-Anpassungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 111 vom 28. April 2026), das zum 12. Juni 2026 in Kraft tritt. Das Dokument verweist auf § 18a Asylgesetz, Artikel 43 Absatz 4 und Artikel 53 der Asylverfahrensverordnung (EU) 2024/1348 sowie auf die Bundesratsdrucksache 429/25. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3417, Wahlperiode 8, eingereicht 18. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.