❓ Landpacht - Pachtpreisstatistik im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Erfassung und Statistik von Pachtflächen und Pachtpreisen für landwirtschaftliche Nutzflächen im Land Brandenburg. Der Fragesteller möchte wissen, wie groß die gepachtete Fläche ist, welche Behörden und Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung zuständig sind und wie Pachtpreise auf Landes- und Kreisebene erfasst und veröffentlicht werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, die Landkreise und kreisfreien Städte, die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, landwirtschaftliche Betriebe sowie Pächter und Verpächter landwirtschaftlicher Flächen in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie groß ist die gepachtete landwirtschaftliche Nutzfläche 2019 bis 2025? Auf welcher Rechtsgrundlage und von wem werden diese Werte ermittelt? Wie viele Hektar sind gemäß Landpachtverkehrsgesetz angezeigt? Wie viele Betriebe mit welchen Pachtflächen gehören dem Testbetriebsnetz des BMLEH bzw. einem Testbetriebsnetz des LELF an? Welche Behörden erfassen oder werten Pachtpreise aus und auf welcher Grundlage? Wie erstellen Landkreise und kreisfreie Städte ihre Pachtpreisstatistiken, und gibt es dazu Vorgaben der Landesregierung? Welche Flächen fließen nicht in die Statistiken ein, etwa Flächen unter einem Hektar, Flächen mit Solaranlagen oder nicht-monetäre Pachtzahlungen? Plant die Landesregierung eine Vereinheitlichung der Datenerfassung angesichts unterschiedlicher Darstellungen in den Grundstücksmarktberichten? Hält die Landesregierung die bestehenden Statistiken für geeignet, damit Pächter sie bei Pachtpreisverhandlungen nutzen können? Wie viele Miet- oder Pachtwertübersichten bzw. Gutachten wurden von 2019 bis 2025 gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erstellt, und wie groß war die jeweils erfasste Pachtfläche?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Gunnar Lehmann eingereicht. Sie bezieht sich ausdrücklich auf das Landpachtverkehrsgesetz, auf § 6 Absatz 4 Nummer 1 und 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg sowie auf das Testbetriebsnetz des BMLEH und ein mögliches Testbetriebsnetz des LELF. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen liegt im Dokument nicht vor.