Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Häusliche Gewalt - Häusliche Gewalt und Hilfesysteme

14. September 2026Dokument 8/3423 · WP 8Brandenburg
Andreas Noack, Ines Seiler
häusliche GewaltFrauenhäuserGewaltschutzIstanbul-KonventionGewalthilfegesetz

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller erkundigen sich bei der Landesregierung nach dem Ausmaß häuslicher Gewalt in Brandenburg, der Situation der Frauenhäuser und Beratungsstellen sowie dem Stand der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und des Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention. Hintergrund ist laut den Fragestellern ein bundesweiter Höchststand der Fallzahlen häuslicher Gewalt im Jahr 2024 mit über 265.000 Fällen.

👥 Wer ist betroffen?

Gewaltbetroffene Frauen und Kinder in Brandenburg, Frauenhäuser und Frauenschutzeinrichtungen, Frauenberatungsstellen, Landkreise und kreisfreie Städte, die Polizei sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie viele polizeilich erfasste Fälle häuslicher Gewalt gab es 2020 bis 2026 nach Landkreisen und Geschlecht? Wie entwickelten sich Strafanzeigen 2023 bis 2026? Wie viele Tötungsdelikte im Kontext häuslicher Gewalt gab es seit 2023? Wie ist die Auslastung der Frauenhausplätze nach Landkreisen? Wurden zusätzliche Unterbringungsplätze geschaffen oder reduziert? Wie entwickelte sich die Nutzung der Frauenberatungsstellen? Welche Pläne bestehen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und welchen Stand hat der Landesaktionsplan zur Istanbul-Konvention?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2020 bis 2025 (Anlagen 2 und 3), verweist aber darauf, dass unterjährige PKS-Daten laut Vereinbarung von IMK und BMI nicht veröffentlicht werden und Strafanzeigen statistisch nicht erfasst werden. Die Frauenhausauslastung wird für 2023 bis 2025 je Landkreis tabellarisch angegeben (z. B. Cottbus 78/67/56 %, Potsdam 72/58/60 %); für 2026 liegen noch keine Daten vor. Von 2022 bis 2025 wurden in zwei bestehenden Einrichtungen 26 zusätzliche Plätze geschaffen, der Landkreis Potsdam-Mittelmark errichtete eine neue Einrichtung mit 27 Plätzen, für 2026/2027 sind weitere 18 Plätze aus Mitteln des Sondervermögens LuKIFG/ZuPakBbg geplant. Die Beratungen stiegen von 6.261 (2023) über 6.779 (2024) auf 8.507 (2025), ein Anstieg um rund 36 Prozent gegenüber 2023. Seit November 2025 fördert das MASGZ zwei BIK-Stellen in den Polizeidirektionen Nord und West mit bislang 350 Beratungsgesprächen und 74 Betroffenen/Angehörigen/Fachkräften. Zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes verweist die Landesregierung auf das Brandenburgische Gewalthilfeausführungsgesetz (Drucksache 8/3325) und eine Durchführungsverordnung; ab 2027 übernehmen die Länder die Sicherstellungsverantwortung. Der Landesaktionsplan zur Istanbul-Konvention wurde im Januar 2024 vom Landtag beschlossen; ein Leitfaden zum Hochrisikomanagement wurde im August 2026 veröffentlicht.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1225 (Drucksache 8/3227) von den Abgeordneten Andreas Noack und Ines Seiler (SPD-Fraktion); die Antwort erfolgte namens der Landesregierung durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Landesregierung verweist auf die Drucksachen 8/3325 (Gesetzentwurf zum Brandenburgischen Gewalthilfeausführungsgesetz) und 7/8177 (frühere Kleine Anfrage). Der Landesaktionsplan zur Istanbul-Konvention wurde im Januar 2024 beschlossen, der Leitfaden Hochrisikomanagement im August 2026 veröffentlicht. Die Landesregierung zitiert eine Empfehlung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, wonach die Auslastungsquote von Frauenschutzeinrichtungen 75 Prozent nicht übersteigen sollte.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3423, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.