❓ Rechtsextremismus - Immobilien und Räumlichkeiten der extrem rechten Szene in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Fragestellerin erkundigt sich bei der Landesregierung nach Immobilien und Räumlichkeiten in Brandenburg, die von der extrem rechten Szene genutzt werden. Dabei geht es sowohl um Objekte im Eigentum oder Besitz von Szeneangehörigen als auch um angemietete oder anderweitig genutzte Räume wie Gaststätten, Bürgerbüros oder Hofanlagen. Die Landesregierung antwortet mit einer Übersicht der nach ihren Kriterien erfassten Szeneimmobilien.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind mehrere Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg, darunter Barnim, Brandenburg an der Havel, Elbe-Elster, Cottbus/Chóśebuz, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Ostprignitz-Ruppin und Spree-Neiße. Genannt werden außerdem die Parteien „Der III. Weg“ und „Die Heimat“ sowie verschiedene lokale rechtsextreme Gruppierungen und die 2023 verbotene „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin möchte wissen: Welche Immobilien befinden sich im Eigentum oder Besitz von der extrem rechten Szene zugerechneten Personen oder Organisationen (Frage 1)? Welche Objekte werden wiederholt oder dauerhaft genutzt, ohne im Eigentum der Szene zu stehen (Frage 2)? Welche Immobilien wurden seit dem 1. Januar 2025 einmalig für Veranstaltungen genutzt (Frage 3)? Wie hat sich die Zahl dieser Objekte seit 2025 entwickelt (Frage 4)? Welche Immobilien nutzt die Partei „Der III. Weg“, insbesondere das Bürgerbüro in Wittstock, ein Hof im Norden Brandenburgs und ein Haus im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Frage 5)? Welche Erkenntnisse liegen zu Erwerb, Anmietung und Nutzung des Bürgerbüros in Wittstock vor (Frage 6)? Welche Gaststätten und sonstigen Räume wurden seit 2025 wiederholt für Veranstaltungen genutzt, insbesondere durch die Partei „Die Heimat“ in Südbrandenburg (Frage 7)? Wie viele Immobilien stehen im Zusammenhang mit der verbotenen „Artgemeinschaft“ und wo befinden sich diese (Fragen 8 und 9)? Welche Erkenntnisse liegen zu einem Hof in Arenzhain vor (Frage 10, im vorliegenden Textauszug nicht mehr beantwortet)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung nennt zehn Immobilien, die vom Verfassungsschutz Brandenburg als durch die rechtsextremistische Szene genutzt eingestuft werden, sowie fünf weitere mit Bezug zur rechtsextremistischen Vertriebsszene. In einer Tabelle werden konkrete Objekte aufgeführt, u. a. ein Gewerbeobjekt in Klosterfelde (Nutzer laut Landesregierung: „Barnimer Freundschaft“), eine Hofanlage in Kirchmöser (Nutzer: „Bund für Gotterkenntnis/Ludendorff e.V.“), Clubräume in Gröden und Lübben (Nutzer: „Northsidecrew“), ein Vereinslokal „Mühle Cottbus“, eine Garage in Strausberg, ein Treffort der Partei „Die Heimat“ in Lauchhammer, ein Treffort der „Jungen Nationalisten“ in Schipkau, ein Partei- und Bürgerbüro der Partei „Der III. Weg“ in Wittstock sowie ein derzeit ungenutztes Objekt in Burg (Spreewald). Seit 2025 kamen laut Landesregierung je ein Objekt in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Ostprignitz-Ruppin hinzu, acht Objekte werden weiter genutzt, ein Objekt im Landkreis Potsdam-Mittelmark wird nicht mehr genutzt. Zum Bürgerbüro der Partei „Der III. Weg“ in Wittstock (Burgstraße 22) teilt die Landesregierung mit, es sei am 14. März 2026 als „Bürger- und Parteibüro“ („Herbert Schweiger Haus“) eröffnet worden, genutzt für Bürgersprechstunden, Schulungs- und Gemeinschaftsveranstaltungen; Eigentümer sei laut Landesregierung ein Rechtsextremist und Parteimitglied, der die Immobilie der Partei zur Verfügung stelle. Eine Beratung der Stadt Wittstock durch die Verfassungsschutzbehörde erfolgte laut Landesregierung nicht, zu Bau- oder Nutzungsänderungen lägen keine Erkenntnisse vor. Zur Nutzung von Gaststätten durch die Partei „Die Heimat“ in Südbrandenburg erklärt die Landesregierung, ihr lägen keine Erkenntnisse vor. Fragen zu Eigentümerinnen und Eigentümern, Betreiberinnen und Betreibern sowie zum Erwerbszeitpunkt einzelner Objekte beantwortet die Landesregierung grundsätzlich nicht, da sie dies unter Verweis auf Artikel 11 der Landesverfassung und § 27 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes als unzumutbaren Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen einstuft.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Annemarie Wolff (SPD-Fraktion) eingereicht; die vorliegende Drucksache 8/3424 enthält die Antwort des Ministers des Innern und für Kommunales namens der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1243 (Drucksache 8/3266). Die Landesregierung verweist auf bundesweit abgestimmte Kriterien des Verfassungsschutzes Brandenburg zur Erfassung von Szeneimmobilien (uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeit, wiederkehrende politisch ziel- und zweckgerichtete Nutzung); Einzelveranstaltungen an Wohnadressen einzelner Rechtsextremisten sowie Bürgerbüros im Landtag vertretener Parteien zählen laut Landesregierung grundsätzlich nicht dazu. Die Landesregierung beantwortet Fragen zu Eigentümerinnen und Eigentümern, Betreiberinnen und Betreibern sowie Erwerbszeitpunkten einzelner Immobilien unter Berufung auf Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg und § 27 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes nicht. Die Fragestellerin verweist in ihrer Vorbemerkung auf einen YouTube-Beitrag, einen Artikel der Lausitzer Rundschau, einen Zeit-Artikel sowie einen taz-Artikel als Quellen ihrer Angaben, etwa zum Erwerb des Bürgerbüros in Wittstock durch die Partei „Der III. Weg“ und zu einem Treffen ehemaliger Angehöriger der 2023 verbotenen „Artgemeinschaft“ in Arenzhain.