❓ Besoldung - Sparpotenziale und -anstrengungen sowie die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Beamtenbesoldung im Kompetenzbereich des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die aus ihrer Sicht erheblichen Deckungslücken im Doppelhaushalt 2027/2028 von zusammen gut 3,4 Milliarden Euro sowie das Risiko zusätzlicher Ausgaben durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Alimentation von Beamten im Land Berlin. Sie fragen nach Sparvorschlägen, Deckungslücken, Haushaltsaufwüchsen, Mittelabflüssen, Rücklagen und finanziellen Verpflichtungen im Bereich des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).
👥 Wer ist betroffen?
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) und seine nachgeordneten Landesämter, die im Landesdienst beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie private Projektträger, Landkreise und Kommunen, die Fördermittel des MLEUV erhalten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie hoch ist die geplante globale Minderausgabe für 2027/2028 im MLEUV und seinen Ämtern? Welche konkreten Sparvorschläge und Deckungsvorschläge gibt es (Stichtag 31. Juli 2026)? Welche Finanzierungslücken sind absehbar? Welche Aufwüchse gab es seit 2021 in den zehn größten Titelgruppen des Einzelplans 10 und warum? Welche Abweichungen gab es seit 2019 zwischen Haushaltsansatz und Mittelabfluss? Welche Rücklagen bestanden zum 31. Dezember 2025 und welchen Zweckbindungen unterliegen sie? Welche Verpflichtungen, Bürgschaften und Eventualverbindlichkeiten für 2027/2028 wurden bereits eingegangen? Wie viele Beamte sind von einer möglichen höheren Alimentation betroffen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Doppelhaushalt 2027/2028 vom Kabinett am 01.09.2026 beschlossen, aber noch nicht vom Landtag verabschiedet wurde (Abschluss der Beratung im Dezember 2026 vorgesehen), weshalb Fragen zu Sparvorschlägen und Deckungslücken nicht abschließend beantwortet werden können. Bei den Aufwüchsen im Einzelplan 10 seit 2021 handelt es sich laut Antwort größtenteils um EU- und Bundesdrittmittel (ELER-Förderperioden, GAK) mit typischem Kurvenverlauf sowie Landes-Kofinanzierung; ein Aufwuchs bei Laborleistungen (Lfd. Nr. 9) wird mit Kostensteigerungen bei Material und Rohstoffen zwischen 2025 und 2026 begründet. Zum 31. Dezember 2025 bestanden im Einzelplan 10 Rücklagen von 1.023.641,67 Euro (Verwaltungsbudget), 1.311.680,71 Euro (Personalbudget) und 2.999.719,86 Euro (Langzeitkonto und Sabbatical); diese sind laut Antwort zweckgebunden für Verwaltungs- bzw. Personalausgaben sowie für Vertretungen während Freistellungsphasen. Die Landesregierung erklärt zudem, dass seit 2019 keine nicht zweckgebundenen Ausgabereste eingesetzt wurden, da Ausgabereste stets aus Investitionen oder zweckgebundenen Einnahmen resultieren. Frage 8 wird nicht beantwortet, da die Landesregierung darin keine Fragestellung erkennt. Konkrete Angaben zu Beamtenzahlen nach Besoldungsgruppen verweist die Antwort auf ein Ausschussprotokoll (P-AHF 8/17, Anlage 2.1, MdFE-Vorlage 28/25).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Peter Drenske, Lars Günther, Lars Hünich und Fabian Jank eingereicht (Drucksache 8/3255) und von der Landesregierung, namens der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, beantwortet. Die Fragesteller verweisen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Berliner Beamtenbesoldung, ein Gutachten des Deutschen Richterbundes Brandenburg vom Mai 2025 und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 6. Oktober 2025 (OVG 4 N 74/24). Die Antwort verweist auf frühere Haushaltsrechnungen des MLEUV für 2019–2024, auf die Kleine Anfrage Nr. 945 (Drucksache 8/2543) sowie auf § 6 Abs. 2 und 5 des Haushaltsgesetzes 25/26 und § 45 i.V.m. § 19 der Landeshaushaltsordnung. Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine Buchungsliste als Anlage 1, für Verpflichtungen 2027/2028 eine Anlage 2 beigefügt.