❓ Geringfügige Beschäftigung - Minijobs in Brandenburg - Auswirkungen möglicher Änderungen im Zuge der Rentenreform
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die von einer Alterssicherungskommission der Bundesregierung im Juni 2026 vorgeschlagene Reform, nach der der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs abgeschafft werden könnte, mit einer Ausnahme nur für Schülerinnen und Schüler. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sollen stärker in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen werden. Die Landesregierung Brandenburgs äußert sich dazu, welche Auswirkungen eine solche Reform auf verschiedene Personengruppen und Unternehmen im Land hätte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen wären laut Landesregierung insbesondere Studierende, Schülerinnen und Schüler, Rentenbeziehende, Frauen während der Kindererziehung, Beziehende von Grundsicherungsleistungen sowie Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Auf Unternehmensseite betrifft es vor allem kleine Betriebe mit saisonal oder zeitlich schwankendem Personalbedarf, laut Landesregierung insbesondere in Tourismus, Gastronomie, Beherbergungs- und Freizeitbetrieben sowie im Einzelhandel.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erkundigt sich, wie die Landesregierung die Empfehlung der Alterssicherungskommission zur Abschaffung des Minijob-Sonderstatus bewertet, welche konkreten Auswirkungen für Brandenburg (u.a. für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Beschäftigte mit Minijob neben Hauptbeschäftigung und Unternehmen) erwartet werden, wie viele Menschen in Brandenburg nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Altersgruppen geringfügig beschäftigt sind, welche Bedeutung Minijobs für Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit haben, welche wirtschaftlichen Auswirkungen auf saisonabhängige Branchen erwartet werden, welche Schritte die Landesregierung bislang zur Interessenvertretung Brandenburgs unternommen hat, welche Position sie im Bundesrat und der Ministerpräsidentenkonferenz vertreten will und welche Maßnahmen zur Abfederung negativer Folgen geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine Abschaffung des Minijob-Sonderstatus vor allem Studierende, Schülerinnen und Schüler, Rentenbeziehende, Frauen während der Kindererziehung und Grundsicherungsbeziehende treffen würde, wobei sich deren eigene Rentenansprüche erhöhen könnten; zugleich würden Beitrags- und Steuereinnahmen der Sozialversicherungsträger und des Staates steigen. Zu konkreten Auswirkungen auf Studierende, auf Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und auf Beschäftigte mit Nebenjob liegen der Landesregierung keine belastbaren Daten vor. Bei Unternehmen würde eine Abschaffung laut Landesregierung eher kleine Betriebe treffen, die Minijobs häufiger nutzen, am stärksten betroffen wären insbesondere Gastronomie und Einzelhandel; Personalengpässe, Angebotskürzungen, Auftragseinbußen und Betriebsaufgaben könnten nicht ausgeschlossen werden, konkrete Nettoeffekte könnten aber mangels Ausgestaltungsdetails nicht benannt werden. Laut der beigefügten Tabelle (Stichtag 31.01.2026) gab es in Brandenburg insgesamt 132.710 geringfügig Beschäftigte, davon 81.149 ausschließlich geringfügig und 51.561 im Nebenjob beschäftigt, aufgeschlüsselt nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Altersgruppen. Die Fragen 6 bis 8 zu konkreten Schritten der Landesregierung, ihrer Position im Bundesrat/der Ministerpräsidentenkonferenz und geplanten Abfederungsmaßnahmen wurden gemeinsam beantwortet, wobei lediglich auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen wird, ohne konkrete Angaben zu diesen Punkten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Melanie Matzies der WfB-Gruppe eingereicht (Drucksache 8/3254); die Antwort der Landesregierung liegt mit dieser Drucksache 8/3428 vor. Die Landesregierung verweist darauf, dass es sich bei den Empfehlungen der Alterssicherungskommission (vorgestellt am 23. Juni 2026) um eine von 33 Empfehlungen einer Expertenkommission handelt und noch kein konkreter Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt. Laut Tabelle 1 der Anlage (Datenstand August 2026, Stichtag 31.01.2026) waren in Brandenburg insgesamt 132.710 Personen geringfügig beschäftigt, aufgeschlüsselt u.a. nach Brandenburg an der Havel (3.916), Cottbus (6.514), Frankfurt (Oder) (3.118) und Potsdam (14.061).