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BrandenburgKleine AnfrageWfB

❓ Krankenhaus - Finanzierung der geplanten Poliklinik in Wittstock/Dosse - werden Mittel aus dem Zukunftspaket Brandenburg zurückgehalten?

15. September 2026Dokument 8/3430 · WP 8Brandenburg
André von Ossowski
PoliklinikKrankenhausschließungZukunftspaket BrandenburgStädtebauförderungmedizinische Versorgung

📋 Worum geht es?

Der Krankenhausstandort der KMG Kliniken in Wittstock/Dosse soll laut den Fragestellern Ende 2026 schließen. Als Ersatz ist eine Poliklinik im sogenannten „Produktionsgebäude 1905“ der ehemaligen Tuchfabrik geplant, für die das Land rund 24 Millionen Euro Förderung angekündigt hatte. Die Fragesteller wollten von der Landesregierung wissen, ob diese Förderung weiterhin uneingeschränkt gilt und ob Mittel zurückgehalten werden.

👥 Wer ist betroffen?

Die Stadt Wittstock/Dosse und ihre Einwohner, die KMG Kliniken, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg sowie der Landesausschuss der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollten wissen: Hält die Landesregierung an der rund 24-Millionen-Euro-Förderung fest? Ist dafür eine Zustimmung des Landtags nötig? Warum soll die Förderung vom Doppelhaushalt 2027/2028 abhängen? Wann tritt die Poliklinik-Förderrichtlinie in Kraft? Stehen die für 2026 angekündigten 12 Millionen Euro vollständig zur Verfügung? Wurde bereits ein Förderantrag gestellt? Welchen Stand hat die Städtebauförderung? In welcher Höhe sind Mittel veranschlagt, reserviert oder bewilligt? Werden Mittel zurückgehalten, umgeschichtet oder zweckentfremdet eingesetzt? Wie wird die zweckgebundene Mittelverwendung sichergestellt? Warum zunächst nur ein „Letter of Intent“? Bis wann liegen verbindliche Förderentscheidungen vor? Wie sieht der Zeitplan aus und wie wird die medizinische Versorgung in der Übergangszeit sichergestellt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass keine Zustimmung des Landtags für die Förderung erforderlich sei und die Förderung nicht vom Doppelhaushalt 2027/2028 abhänge. Die Poliklinik-Förderrichtlinie sei noch nicht in Kraft; die Veröffentlichung sei für das 3. Quartal 2026 geplant, weshalb bislang kein Förderantrag gestellt werden konnte und im Wirtschaftsplan 2025/2026 des Sondervermögens noch keine Mittel für das Wittstocker Projekt eingeplant seien. Von den 40 Millionen Euro für regionale Gesundheitsversorgung im Wirtschaftsplan 2025/2026 seien für 2026 zehn Millionen Euro veranschlagt und uneingeschränkt verfügbar. Die zwölf Millionen Euro aus der Städtebauförderung (Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“, Einzelplan 11, Kapitel 11040, Titel 883 22 und 883 23) seien im Programm 2026 vollständig eingeplant, die diesjährige Bewilligung sei aber an den Kabinettbeschluss zum Haushaltsplanentwurf 2027/28 gebunden. Der „Letter of Intent“ diene nur der gemeinsamen Zielbestätigung und entfalte keine rechtliche oder finanzielle Bindungswirkung. Die Landesregierung erklärt, keine Mittel zurückhalten, umschichten oder zweckentfremden zu wollen; die zweckgebundene Verwendung werde laut § 5 Abs. 1 LuKIFG i.V.m. § 6 Abs. 1 VV LuKIFG durch Stichprobenprüfungen (mindestens 5 Prozent der abgeschlossenen Maßnahmen) sichergestellt. Für die Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme sei in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg eine kommunale Interimslösung vorgesehen; Planung und bauliche Umsetzung lägen in der Verantwortung der Stadt Wittstock/Dosse.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Abgeordnetem André von Ossowski (WfB-Gruppe) eingereicht, die Antwort liegt im Namen der Landesregierung vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt vor. Genannte Beträge: rund 24 Millionen Euro Gesamtförderung (davon rund 12 Millionen Euro Poliklinik-Förderrichtlinie, rund 12 Millionen Euro Städtebauförderung, rund 3 Millionen Euro Eigenanteil der Stadt), 2.999.200.000 Euro Bundesmittel für Brandenburg aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, bis zu 460 Millionen Euro im Zukunftspaket Brandenburg für Krankenhausreform, davon 40 Millionen Euro für regionale Gesundheitsstrukturen, davon 10 Millionen Euro für 2026 veranschlagt. Die Landesregierung widerspricht der in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltenen Behauptung, eine Zustimmung des Landtags stehe noch aus, und erklärt, dies sei weder gegenüber Medien noch gegenüber der Stadt so kommuniziert worden. Bezug genommen wird auf die Drucksache 8/3241 (ursprüngliche Kleine Anfrage), das Gesetz zum Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“, das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sowie die VV LuKIFG.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3430, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.