❓ Kriminalität - Straf- und Gewalttaten in Blankenfelde-Mahlow vom II. Quartal 2023 bis zum II. Quartal 2026
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage betrifft die Entwicklung von Straf- und Gewalttaten in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Zeitraum vom II. Quartal 2023 bis zum II. Quartal 2026. Der Fragesteller bezieht sich dabei auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und bezeichnet diese laut eigener Einschätzung als Ausgangsstatistik, bei der es zu Verzögerungen bei der Erfassung kommen könne.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Landkreis Teltow-Fläming sowie die dort erfassten Opfer und Tatverdächtigen von Straftaten im genannten Berichtszeitraum.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: wie viele Straftaten und Gewalttaten monatlich nach einzelnen PKS-Straftatenschlüsseln (u. a. Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzung, Wohnungseinbruchdiebstahl, Rauschgiftdelikte) zwischen Juli 2023 und Juni 2026 registriert wurden; um welche konkreten Straftaten es sich handelte, aufgeschlüsselt nach Tatort, Tattag, Anzahl sowie Alter, Geschlecht, Nationalität und Migrationshintergrund von Opfern und Tätern sowie Verfahrensstand; welche Straftaten erst in der PKS 2023 erfasst wurden; und wie viele Personen sich von 2023 bis Juni 2026 regelmäßig in Blankenfelde-Mahlow aufgehalten haben, aufgeschlüsselt nach Monaten, Altersgruppen, Nationalität, Migrationshintergrund und Aufenthaltsstatus.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 auf die Anlagen 1 bis 3 mit PKS-Daten. Die im Dokumenttext enthaltene Anlage 1 für den Berichtszeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2023 weist für Blankenfelde-Mahlow 758 erfasste Straftaten insgesamt aus, davon 371 aufgeklärt (Aufklärungsquote 48,9 %), 346 Tatverdächtige, davon 100 nichtdeutsche Tatverdächtige (28,9 %). Bei den Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit wurden 136 Fälle erfasst (106 aufgeklärt, 77,9 %), darunter 74 Körperverletzungen (63 aufgeklärt, 85,1 %) und 54 Straftaten gegen die persönliche Freiheit wie Nötigung und Bedrohung (42 aufgeklärt, 77,8 %). Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 12 Fälle erfasst, davon 11 aufgeklärt (91,7 %). Zu Frage 5 teilt die Landesregierung mit, dass Bevölkerungsdaten aktuell nur für die Jahre 2023 bis 2025 vorliegen, Migrationshintergrund und Aufenthaltsstatus auf Gemeindeebene statistisch nicht erhoben werden und eine monatliche Auswertung nach Altersgruppen aus methodischen Gründen nicht möglich ist; die Daten werden in Anlage 4 bereitgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion über den Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow eingereicht (Drucksache 8/3145). Die Landesregierung hat geantwortet; die Antwort stützt sich auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die laut Landesregierung eine Ausgangsstatistik ohne Dunkelfeldanalyse ist und keine Angaben zu Migrationshintergrund oder doppelten Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen oder Opfern enthält. Laut Landesregierung soll gemäß einer Vereinbarung der Innenministerkonferenz mit dem Bundesministerium des Innern eine unterjährige Veröffentlichung von PKS-Daten unterbleiben, da die Jahreszahlen erst zu Beginn des Folgejahres endgültig feststehen.