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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Windenergieanlage - Luftverkehrsrechtliche Bewertung der Windenergieanlagen WEA Siethen 06 und WEA Siethen 07 im Windvorranggebiet 36

19. September 2026Dokument 8/3432 · WP 8Brandenburg
Gunnar Lehmann
WindenergieanlagenLuftverkehrsrechtWindvorranggebietMarktstammdatenregisterFlugsicherheit

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Windenergieanlagen WEA Siethen 06 und WEA Siethen 07 im Windvorranggebiet 36 der Region Havelland-Fläming. Die Fragesteller verweisen auf eine frühere Antwort der Landesregierung zur Mündlichen Anfrage Nr. 487, wonach ein Genehmigungsantrag für andere Anlagen im selben Gebiet wegen erheblicher flugbetrieblicher Bedenken abgelehnt worden sei, da die DFS GmbH wegen Auswirkungen auf den IFR-Flugbetrieb am Flughafen Berlin Brandenburg und am Verkehrslandeplatz Schönhagen eine Versagung empfohlen habe. Nach den dem Fragesteller vorliegenden Informationen weist der Genehmigungsbescheid Nr. 50.024.00/22/1.6.2V/T12 für WEA Siethen 06 und 07 den Anlagentyp Nordex N163-6.8MW (Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m) aus, während im Marktstammdatenregister für dieselben Anlagen der größere Typ Nordex N175-6.8MW (Nabenhöhe 178,9 m, Rotordurchmesser 175 m) registriert sei.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner und Behörden im Bereich des Windvorranggebiets 36 (Region Havelland-Fläming), die Betreiber der Anlagen WEA Siethen 06 und WEA Siethen 07, der Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg, der Verkehrslandeplatz Schönhagen sowie die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg und die DFS GmbH als luftverkehrsrechtlich beteiligte Stellen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: 1) Welchen Genehmigungs- und Errichtungsstand haben die Anlagen aktuell? 2) Welcher Anlagentyp mit welcher Nabenhöhe, Rotordurchmesser und Gesamthöhe wurde im Genehmigungsbescheid Nr. 50.024.00/22/1.6.2V/T12 genehmigt? 3) Ist der Landesregierung die abweichende Registrierung im Marktstammdatenregister bekannt? 4) Wurde eine etwaige Abweichung angezeigt oder genehmigungsrechtlich geprüft? 5) Wurde wegen des im Marktstammdatenregister registrierten Typs Nordex N175-6.8MW eine erneute luftverkehrsrechtliche Bewertung vorgenommen, und 6) mit welchem Ergebnis, bzw. 7) aus welchen Gründen gegebenenfalls nicht? 8) Worin unterscheiden sich die Anlagen fachlich von den im Rahmen der Mündlichen Anfrage Nr. 487 abgelehnten Anlagen? 9) Warum führten die dort genannten flugbetrieblichen Bedenken bei WEA Siethen 06 und 07 nicht zur Versagung? 10) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen des IFR-Flugbetriebs entstehen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Gunnar Lehmann), eingegangen am 19.09.2026. Sie verweist auf die vorangegangene Mündliche Anfrage Nr. 487 und den Genehmigungsbescheid Nr. 50.024.00/22/1.6.2V/T12. Die Angaben zu den abweichenden Anlagentypen (Nordex N163-6.8MW laut Genehmigungsbescheid gegenüber Nordex N175-6.8MW laut Marktstammdatenregister) stammen laut Text aus Informationen, die dem Fragesteller vorliegen, und sind nicht durch eine Antwort der Landesregierung bestätigt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3432, Wahlperiode 8, eingereicht 19. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.