❓ Häusliche Gewalt - Finanzierung des Gewalthilfesystems in Brandenburg - Zusammensetzung der Mittel, Zusätzlichkeit und langfristige Sicherung
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller bezieht sich auf den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Gewalthilfegesetz (Drucksache 8/3325), mit dem die Finanzierung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in Brandenburg neu geregelt werden soll. Für den Doppelhaushalt 2027/2028 sollen im Kapitel 07 080, Titelgruppe 75, jeweils 9 Millionen Euro jährlich veranschlagt werden, die laut Gesetzesbegründung auch Bundesmittel enthalten. Der Fragesteller weist darauf hin, dass diese Summe öffentlich als Verdoppelung der Landesmittel gegenüber dem Vorjahr bezeichnet wurde, und will klären, wie sich der Betrag tatsächlich zusammensetzt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, die Schutz- und Beratungseinrichtungen (Frauenhäuser) in Brandenburg, die Landkreise und kreisfreien Städte als bisherige Mitfinanzierer sowie die Landesregierung als Adressatin der Anfrage.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: 1) Wie setzen sich die jeweils 9 Millionen Euro für 2027/2028 zusammen (originäre Landesmittel, zusätzliche Steuereinnahmen durch Bundesbeteiligung, Übernahme kommunaler Finanzierungsanteile, weitere Quellen)? 2) Wie hoch sind die originären Landesmittel darin, auch im Vergleich zu 2026? 3) Auf welche Vergleichsgröße bezieht sich die kommunizierte Verdoppelung und wie stellt sie sich rechnerisch dar? 4) Welche bereits vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen fließen ein? 5) Wie wurden Schutzeinrichtungen 2024-2026 durch Land und Kommunen finanziert und wie werden kommunale Anteile ab 2027 übernommen? 6) In welchem Umfang handelt es sich tatsächlich um zusätzliche originäre Landesmittel? 7) Wie wird verhindert, dass neue Einnahmen bisherige Landesmittel ersetzen statt zusätzlich zu wirken? 8) Welcher Gesamtfinanzbedarf wird für 2029-2032 erwartet? 9) Hält die Landesregierung die Kostenschätzung von 20,6 Millionen Euro jährlich für belastbar? 10) Wie viele zusätzliche Schutzplätze sind bis 2032 nach Landkreisen erforderlich und wie viele müssen barrierefrei umgebaut werden? 11) Welcher Investitionsbedarf wird für Ausbau, Umbau, Sanierung und Barrierefreiheit erwartet? 12) In welcher Höhe stellt das Land dafür 2027/2028 Mittel bereit und welcher Anteil soll von Kommunen getragen werden? 13) Welche kommunale Eigenbeteiligung ist vorgesehen? 14) Wie wird sichergestellt, dass fehlende kommunale Mittel den Ausbau nicht verhindern? 15) Welche Investitionsmaßnahmen werden 2026 aus den 2 Millionen Euro des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ finanziert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller nennt folgende Eckdaten aus der Gesetzesbegründung zu Drucksache 8/3325: Die Steuereinnahmen Brandenburgs sollen durch Bundesbeteiligung 2027 um 3,36 Millionen Euro, 2028 um 4,25 Millionen Euro, 2029 um 5,9 Millionen Euro und 2030-2036 voraussichtlich um jährlich 9,2 Millionen Euro steigen. Für den Doppelhaushalt 2027/2028 sollen im Kapitel 07 080, Titelgruppe 75, jeweils 9 Millionen Euro veranschlagt werden, worin laut Begründung die Bundesmittel enthalten sind. Zusätzlich sollen ab 2027 rund 3,3 Millionen Euro Mehrkosten entstehen, weil bisherige freiwillige kommunale Mittel zur Frauenhausfinanzierung entfallen und ausgeglichen werden müssen; der Haushalt 2025/2026 enthalte hierfür bereits Verpflichtungsermächtigungen. Die Gesetzesbegründung zu Drucksache 8/3325 nennt eine jährliche Kostenschätzung von rund 20,6 Millionen Euro für das Gewalthilfesystem. Für 2026 sind laut Fragesteller zunächst 2 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ für Investitionsmaßnahmen vorgesehen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von dem Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) an die Landesregierung; eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Anfrage verweist auf den Gesetzentwurf zum Brandenburgischen Gewalthilfeausführungsgesetz (Drucksache 8/3325) sowie auf dort genannte Zahlen zu Steuermehreinnahmen (3,36 Mio. Euro 2027 bis 9,2 Mio. Euro jährlich 2030-2036), den Haushaltsansatz von jeweils 9 Millionen Euro für 2027/2028 im Kapitel 07 080, Titelgruppe 75, die geschätzten Mehrkosten von rund 3,3 Millionen Euro durch entfallende kommunale Mittel sowie die in der Gesetzesbegründung genannte jährliche Gesamtkostenschätzung von rund 20,6 Millionen Euro. Der Fragesteller verweist zudem auf eine öffentliche Kommunikation der 9 Millionen Euro als „Verdoppelung der Landesmittel gegenüber dem Vorjahr“, ohne dass im Dokument die zugrunde liegende Berechnung dieser Aussage belegt wird.