❓ Kriminalität - Straf- und Gewalttaten in Zossen vom II. Quartal 2023 bis zum II. Quartal 2026
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Zahl der Straf- und Gewalttaten in der Gemeinde Zossen im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2026. Die Fragesteller beziehen sich auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und fragen detailliert nach einzelnen Delikten sowie nach Angaben zu Opfern und Tatverdächtigen. Die Landesregierung antwortet unter Verweis auf mehrere Anlagen mit PKS-Datentabellen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinde Zossen, die dort registrierten Opfer und Tatverdächtigen von Straftaten sowie die Einwohner der Gemeinde, zu deren Bevölkerungsentwicklung ebenfalls Daten erfragt wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: wie viele Straftaten insgesamt und aufgeschlüsselt nach zahlreichen einzelnen Deliktarten (u.a. Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raub, Körperverletzung, Wohnungseinbruchdiebstahl, Rauschgiftdelikte) monatlich in Zossen registriert wurden; welche konkreten Straftaten dies waren, tabellarisch aufgeschlüsselt nach Tatort, Tattag, Anzahl, Alter, Geschlecht, Nationalität und Migrationshintergrund von Opfern und Tätern sowie Verfahrensstand; welche dieser Taten erst in der PKS 2023 erfasst wurden; und wie viele Personen sich im Zeitraum 2023 bis Juni 2026 regelmäßig in Zossen aufgehalten haben, aufgeschlüsselt nach Monat, Altersgruppe, Nationalität, Migrationshintergrund und Aufenthaltsstatus.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet unter Verweis auf vier Anlagen mit PKS-Datentabellen. Anlage 1 enthält für den Zeitraum 01.07.2023–31.12.2023 in Zossen u.a. 575 Straftaten insgesamt (362 aufgeklärt, Aufklärungsquote 63,0%), davon 1 Tötungsdelikt (Mord, aufgeklärt), 10 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (alle aufgeklärt), 90 Körperverletzungsdelikte (81 aufgeklärt, 90,0%) und 93 Diebstähle ohne erschwerende Umstände (35 aufgeklärt, 37,6%). Die Landesregierung weist darauf hin, dass Sachverhaltsdaten, Verfahrensstände, Migrationshintergrund und doppelte Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen bzw. Opfern in der bundeseinheitlichen PKS nicht erfasst werden und eine Dunkelfeldanalyse nicht möglich ist. Zu Frage 5 teilt die Landesregierung mit, dass Bevölkerungsdaten aktuell nur für die Jahre 2023 bis 2025 vorliegen, Daten zum Migrationshintergrund in der Bevölkerungsstatistik nicht erhoben werden, Daten zum Aufenthaltsstatus nicht auf Gemeindeebene vorliegen und eine monatliche Auswertung nach Altersgruppen aus methodischen Gründen nicht möglich ist; hierzu wird auf Anlage 4 verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD-Fraktion) unter der Drucksachennummer 8/3166 eingereicht; die Antwort erfolgte durch den Minister des Innern und für Kommunales. Die Fragesteller verweisen in ihrer Vorbemerkung auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern vom 31.03.2023 zu einem von ihnen als nur 'vermeintlich leicht' bezeichneten Anstieg der Kriminalität und behaupten, dass Bereiche wie Mord, häusliche Gewalt, Sexualdelikte, Vermögens- und Fälschungsdelikte, Betäubungsmitteldelikte sowie unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt weiterhin 'auf sehr hohem Niveau' seien; diese Einschätzung wird von den Fragestellern selbst geäußert und ist im Dokument nicht durch eine eigene Bewertung der Landesregierung bestätigt. Die Landesregierung stellt klar, dass die PKS eine Ausgangsstatistik ist, bundeseinheitlich nach PKS-Richtlinien erfasst wird, keine Anzeigen sondern nur PKS-relevante Fälle registriert und gemäß einer Vereinbarung der Innenministerkonferenz mit dem Bundesministerium des Innern keine unterjährige Veröffentlichung von PKS-Daten erfolgen soll, da die Jahreszahlen erst zu Beginn des Folgejahres endgültig feststehen.