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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Tierschutz - Erfolgskontrolle und aktuelle Kostenentwicklung der Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten

17. September 2026Dokument 8/3436 · WP 8Brandenburg
Fabian Jank
TierschutzLandestierschutzbeauftragteHaushaltsmittelPersonalausgabenSachausgaben

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Kosten und der personellen Ausstattung der Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten in Brandenburg. Die Fragesteller der AfD-Fraktion wollen angesichts eines von ihnen genannten Haushaltsdefizits des Landes wissen, wie sich die Ausgaben und der Personalbestand der Geschäftsstelle entwickelt haben und welchen Nutzen die finanzierten Projekte haben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten, das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Landeshaushalt Brandenburgs (Einzelplan 10, Kapitel 10 010, Titelgruppe 85).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen: die Haushaltsmittel (Plan/Soll und Ist) für 2023 bis 2026; die Gliederung der Mittel nach Personal-, Sach-, Investitions- und sonstigen Ausgaben; die aktuelle Stellenbesetzung und Veränderungen der Aufgabenprofile seit Drucksache 8/508; die tatsächlichen Personalausgaben 2025; die Sachausgaben 2025 aufgeschlüsselt nach Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Dienstreisen, Fortbildungen, Büro- und Verwaltungskosten sowie sonstigen Ausgaben; neu vergebene externe Gutachten seit Drucksache 8/1578; finanzierte Projekte 2025/erstes Halbjahr 2026 und deren von der Landesregierung eingeschätzten Nutzen; nicht verausgabte Restmittel 2025 und deren Gründe; den Einsatz der Beschäftigten außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs; sowie geplante Kürzungen oder eine mögliche Abwicklung der Geschäftsstelle im Doppelhaushalt 2027/2028.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Für 2025 und 2026 sind jeweils 30.000,00 € veranschlagt, Ist 2023 waren 27.006,00 €, Ist 2024 waren 19.362,00 €. Personalausgaben sind in dieser Titelgruppe nicht veranschlagt (0,00 € in Ist 2024, Plan 2025 und 2026); die Sachausgaben betrugen im Ist 2024 19.362,00 €. Zum 01.08.2026 waren drei Stellen besetzt (1,0 VZE EG 15Ü, 1,0 VZE EG 13, 1,0 VE EG 6), Änderungen gegenüber Drucksache 8/508 gab es nicht. Die tatsächlichen Personalausgaben der Geschäftsstelle betrugen 2025 263.735,98 €, wobei die Landestierschutzbeauftragte erst seit 01.03.2025 dem Ministerium zugeordnet ist. Die Sachausgaben 2025 betrugen 18.323,54 € für Öffentlichkeitsarbeit und 13.089,33 € für Veranstaltungen; für Gutachten/externe Beratung fielen 0,00 € an, die übrigen Kategorien (Dienstreisen, Fortbildungen, Büro- und Verwaltungskosten, sonstige Sachausgaben) sind auf Ebene der Geschäftsstelle nicht separat ausweisbar. Seit Drucksache 8/1578 wurden keine neuen externen Gutachten vergeben. 2025 und im ersten Halbjahr 2026 finanzierte Projekte: Wildtierfibel, Exoten-Flyer, Tierschutzwettbewerb, Veranstaltung „Tierschutzfälle vor Gericht“, Informationsmaterial zur Langen Nacht der Wissenschaften, Wildtierschema „Tier gefunden – was tun?“, Informationskampagne Mähroboter und Igelschutz, 1. Brandenburger Wildtiertag, Informationsmaterial zur 3. Tierschutzkonferenz, Thermohängekarten für Hundebesitzer. Restmittel sind 2025 nicht entstanden. Die Beschäftigten wurden laut Landesregierung ausschließlich in ihrem Zuständigkeitsbereich eingesetzt. Zu möglichen Kürzungen oder einer Abwicklung der Geschäftsstelle im Doppelhaushalt 2027/2028 teilt die Landesregierung mit, dass die Geschäftsstelle wie alle Beauftragten der Landesregierung aktuell überprüft wird; Entscheidungen zu Einschränkung oder Einstellung der Tätigkeit seien bislang nicht getroffen worden.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Nr. 1251, Drucksache 8/3293) vom Abgeordneten Fabian Jank (AfD-Fraktion). Eine Antwort der Landesregierung liegt vor, erstellt durch die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Fragesteller verweisen in ihrer Vorbemerkung auf frühere Antworten der Landesregierung in den Drucksachen 8/1578 und 8/508 sowie auf ein von ihnen angeführtes, nicht näher belegtes Haushaltsdefizit des Landes Brandenburg. Die Einschätzung, der fachliche Nutzwert der Geschäftsstelle stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten, sowie die Kritik an der Notwendigkeit der drei Stellen sind Bewertungen der AfD-Fraktion, keine Feststellungen der Landesregierung. Die Landesregierung verweist ihrerseits auf das Wirtschaftlichkeitsprinzip gemäß § 7 LHO und einen auf der Ministeriumswebsite veröffentlichten Tätigkeitsbericht.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3436, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.