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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Kriminalität - Straf- und Gewalttaten in Trebbin vom II. Quartal 2023 bis zum II. Quartal 2026

17. September 2026Dokument 8/3437 · WP 8Brandenburg
Daniel Freiherr von Lützow
KriminalstatistikGewaltkriminalitätStraftatenAufklärungsquoteBevölkerungsstatistik

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Entwicklung von Straf- und Gewalttaten in der Gemeinde Trebbin im Zeitraum vom zweiten Quartal 2023 bis zum zweiten Quartal 2026. Die Landesregierung antwortet auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die als Ausgangsstatistik nur die von der Polizei an die Staatsanwaltschaften abgegebenen, hinreichend konkretisierten Fälle erfasst.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen ist die Gemeinde Trebbin im Land Brandenburg sowie die dort lebende Bevölkerung, über die Kriminalitäts- und Bevölkerungsdaten abgefragt werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird: Wie viele Straftaten wurden von Juli 2023 bis Juni 2026 in Trebbin monatlich registriert, aufgeschlüsselt nach einer Vielzahl einzelner Straftatenschlüssel (u.a. Gewalttaten, Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raub, Körperverletzung, Wohnungseinbruchdiebstahl, Rauschgiftdelikte)? Um welche konkreten Straftaten handelte es sich, tabellarisch aufgeschlüsselt nach Tatort, Tattag, Anzahl sowie Alter, Geschlecht, Nationalität und Migrationshintergrund von Opfern und Tätern, samt Verfahrensstand und Aufklärungsquote? Welche Straftaten wurden erst in der PKS 2023 erfasst? Wie viele Personen hielten sich von 2023 bis Juni 2026 regelmäßig in Trebbin auf, aufgeschlüsselt nach Monat, Altersgruppe, Nationalität, Migrationshintergrund und Aufenthaltsstatus?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung verweist für die detaillierten Fallzahlen auf vier Anlagen mit PKS-Daten zu Trebbin. Laut der im Dokument enthaltenen Anlage 1 wurden im Berichtszeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2023 in Trebbin insgesamt 231 Straftaten erfasst, davon 124 aufgeklärt (Aufklärungsquote 53,7%), mit 125 Tatverdächtigen, darunter 23 nichtdeutsche (18,4%). Die Landesregierung erläutert, dass Sachverhaltsdaten, Verfahrensstände sowie Migrationshintergrund und doppelte Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen und Opfern in der bundeseinheitlichen PKS nicht erfasst werden. Zu Frage 5 teilt die Landesregierung mit, dass Bevölkerungsdaten aktuell nur für die Jahre 2023 bis 2025 vorliegen, Daten zum Migrationshintergrund in der Bevölkerungsstatistik nicht erhoben werden, Daten zum Aufenthaltsstatus nicht auf Gemeindeebene vorliegen und eine monatliche Auswertung nach Altersgruppen aus methodischen Gründen nicht möglich ist.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Daniel Freiherr von Lützow), eine Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Landesregierung verweist auf eine frühere Drucksache (8/3167, die ursprüngliche Kleine Anfrage Nr. 1194) sowie auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern vom 31.03.2023. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die PKS eine Ausgangsstatistik ist, bei der die Zahlen eines Berichtsjahres erst im Folgejahr endgültig feststehen, unterjährige Veröffentlichungen laut einer Vereinbarung der IMK und des Bundesministeriums des Innern unterbleiben sollen, und eine Dunkelfeldanalyse nicht möglich ist. Die Fragesteller äußern in ihrer Vorbemerkung die Einschätzung, dass die Kriminalität in Brandenburg und Trebbin seit Jahren angestiegen sei bzw. auf hohem Niveau liege, und bezeichnen die PKS als Statistik mit mehrjähriger Erfassungsverzögerung; dies ist eine Bewertung der Fragesteller, keine Feststellung der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3437, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.