❓ Kriminalität - Straf- und Gewalttaten in Luckenwalde vom II. Quartal 2023 bis zum II. Quartal 2026
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller erkundigt sich nach der Entwicklung von Straf- und Gewalttaten in Luckenwalde vom zweiten Quartal 2023 bis zum zweiten Quartal 2026, aufgeschlüsselt nach zahlreichen einzelnen Delikten gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS). Die Landesregierung antwortet auf Grundlage der PKS, die als Ausgangsstatistik nur von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegebene Fälle erfasst und keine Dunkelfeldanalyse ermöglicht.
👥 Wer ist betroffen?
Die Gemeinde Luckenwalde im Land Brandenburg sowie die dort lebende Bevölkerung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: wie viele Straftaten insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach einer langen Liste einzelner Delikte (u.a. Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzung, Wohnungseinbruchdiebstahl, Rauschgiftdelikte) monatlich von Juli 2023 bis Juni 2026 registriert wurden; um welche konkreten Straftaten es sich handelte, tabellarisch aufgeschlüsselt nach Tatort, Tattag, Anzahl, Alter, Geschlecht, Nationalität und Migrationshintergrund von Opfern und Tätern sowie Verfahrensstand; welche dieser Taten erstmals in der PKS 2023 erfasst wurden; und wie viele Personen sich 2023 bis Juni 2026 in Luckenwalde aufhielten, aufgeschlüsselt nach Monat, Altersgruppe, Nationalität, Migrationshintergrund und Aufenthaltsstatus.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist für die Fragen 1 bis 4 auf Anlagen mit PKS-Einzeldaten für Luckenwalde. Für den Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2023 nennt die Anlage 821 Straftaten insgesamt (477 aufgeklärt, Aufklärungsquote 58,1 %, 386 Tatverdächtige, davon 110 nichtdeutsche Tatverdächtige, Anteil 28,5 %), darunter 1 Mord, 10 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 186 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (darunter 116 Körperverletzungen) sowie 156 Diebstahlsdelikte ohne erschwerende Umstände. Zu Frage 5 teilt die Landesregierung mit, dass Daten zur Bevölkerung aktuell nur für die Jahre 2023 bis 2025 vorliegen, Migrationshintergrund in der Bevölkerungsstatistik nicht erhoben wird, der Aufenthaltsstatus nicht auf Gemeindeebene erfasst wird und eine monatliche Auswertung nach Altersgruppen aus methodischen Gründen nicht möglich ist; es wird auf eine weitere Anlage verwiesen. Verfahrensstände, Migrationshintergrund und doppelte Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen bzw. Opfern werden laut Landesregierung in der bundeseinheitlichen PKS generell nicht erfasst.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/3170) und von der Landesregierung, namens des Ministers des Innern und für Kommunales, mit Datum 17.09.2026 beantwortet. Die Landesregierung verweist auf eine Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) mit dem Bundesministerium des Innern, wonach eine unterjährige Veröffentlichung von PKS-Daten unterbleiben soll, da PKS-Zahlen eines Berichtsjahres erst im Folgejahr endgültig feststehen. Die Vorbemerkung des Fragestellers bezieht sich auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 31.03.2023, wonach die Kriminalität in Brandenburg laut PKS-Definition nur leicht angestiegen sei; die Fragesteller bezeichnen die PKS als lediglich eine Ausgangsstatistik mit möglicher mehrjähriger Verzögerung und behaupten, bestimmte Straftatenbereiche (Mord, häusliche Gewalt, Sexualdelikte, Vermögens- und Fälschungsdelikte, Betäubungsmitteldelikte, unerlaubte Einreisen und Aufenthalt) seien weiterhin auf sehr hohem Niveau, ohne dass die Landesregierung dies in ihrer Antwort bestätigt.