❓ Migrant - Personal- und Kostenstrukturen bei Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von sog. Schutzsuchenden und Personen mit vorübergehendem Schutz
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die personellen und finanziellen Ressourcen, die Land, Landkreise, kreisfreie Städte und beauftragte Dritte für Aufnahme, Unterbringung, Leistungsgewährung und Betreuung von Asylsuchenden, anerkannten Schutzberechtigten und Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz einsetzen. Die Fragesteller verweisen auf das Landesaufnahmegesetz, das Aufnahme, vorläufige Unterbringung, soziale Unterstützung und Kostenerstattung an die Kommunen regelt. Sie geben an, dass eine vollständig vergleichbare, landesweit konsolidierte Darstellung der Personalressourcen und Kosten nach Aufgabenbereichen öffentlich nicht ersichtlich sei.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylsuchende, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, anerkannte Schutzberechtigte, Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs, Landesbehörden sowie beauftragte Dritte wie Wohlfahrtsverbände, Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften, Sicherheitsunternehmen, Beratungsstellen und Sprachmittlungsdienste.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: 1. Wie viele Personen hielten sich zum 31.12.2025 in Brandenburg auf, gegliedert nach Aufenthaltsstatus und Landkreis? 2.-3. Wie viele Vollzeitäquivalente setzten Land bzw. Landkreise/kreisfreie Städte 2025 für Aufnahme, Unterbringung, Betreuung, Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarktintegration ein? 4. Welche Organisationen und Dienstleister erhielten 2025 Mittel für diese Aufgaben, in welcher Höhe und mit wie viel Personal? 5. Welche Ausgaben entstanden 2025 für Erstaufnahme, Unterbringung, Leistungen, medizinische Versorgung, Sicherheit, Sprachmittlung, Integration, Beschulung und Verwaltung, aufgeschlüsselt nach Mittelherkunft? 6. In welcher Höhe erstattete das Land den Kommunen Kosten nach dem Landesaufnahmegesetz? 7. Welche ungedeckten Aufwendungen meldeten die Kommunen für 2025? 8. Wie hoch war die durchschnittliche Zahl der Vollzeitäquivalente je 100 betreute Personen? 9. Nach welchen Personalbemessungsmaßstäben wird der Betreuungsschlüssel bestimmt? 10. Liegen Erkenntnisse zum Ländervergleich der Personalrelationen vor?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 22.09.2026 von dem Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) eingereicht und am selben Tag ausgegeben (Drucksache 8/3448, Kleine Anfrage 1302). Die Fragesteller verweisen auf das Landesaufnahmegesetz, die Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung sowie auf §§ 4 und 6 AsylbLG als Rechtsgrundlagen für Kostenerstattungen. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.