❓ Wirtschaftsförderung - Bearbeitungsdauer von Widersprüchen gegen Schlussbescheide zu Corona-Wirtschaftshilfen durch die ILB
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die Bearbeitungsdauer von Widersprüchen gegen Schlussbescheide zu Corona-Wirtschaftshilfen, die von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bearbeitet werden. Im Rahmen der Schlussabrechnungen der ursprünglich vorläufig bewilligten Corona-Hilfen werden endgültige Förderansprüche festgestellt, woraus laut den Fragestellern Nachzahlungen oder teils erhebliche Rückforderungen entstehen können. Die Fragesteller verweisen auf einen ihnen bekannt gewordenen Fall eines Brandenburger Unternehmens, bei dem seit einem im Dezember 2024 eingelegten Widerspruch gegen Schlussbescheide vom November 2024 nach Angaben des Unternehmens noch keine abschließende Entscheidung vorliegt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in Brandenburg, die Corona-Wirtschaftshilfen (unter anderem Überbrückungshilfe I, II, III, III Plus und IV sowie November- und Dezemberhilfe) erhalten haben und sich im Widerspruchsverfahren gegen Schlussbescheide der ILB befinden, sowie die ILB selbst als zuständige Bewilligungsstelle und das zuständige Landesministerium.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: wie viele Schlussbescheide die ILB insgesamt erlassen hat und wie viele Widersprüche dagegen eingelegt wurden; wie viele Widerspruchsverfahren zum 1. September 2026 noch offen sind und wie sich diese auf die einzelnen Förderprogramme verteilen; wie lange offene Verfahren bereits anhängig sind sowie die durchschnittliche und mediane Bearbeitungsdauer abgeschlossener Verfahren; wie hoch das Rückforderungsvolumen der noch offenen Verfahren ist; wie viele Anträge auf Aussetzung der Vollziehung gestellt und wie diese entschieden wurden; wie viel Personal die ILB für diese Verfahren einsetzt und wie sich dies seit 2024 entwickelt hat; welche Gründe für lange Bearbeitungsdauern bestehen und welche Maßnahmen das Ministerium gegenüber der ILB ergriffen hat; wie mit fehlerhaften Kostenzuordnungen durch prüfende Dritte umgegangen wird; wie viele Untätigkeitsklagen seit 2023 erhoben wurden und welche Kosten dadurch entstanden sind; und bis wann die Landesregierung beabsichtigt, die Altverfahren abzuschließen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage wurde von den Abgeordneten Christian Dorst und Falk Peschel (BSW-Fraktion) eingereicht und am 23.09.2026 veröffentlicht. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller nennen als Beispiel einen ihnen bekannt gewordenen Einzelfall eines Brandenburger Unternehmens (Widerspruch vom Dezember 2024 gegen Schlussbescheide vom November 2024, nach Unternehmensangaben bislang ohne abschließende Entscheidung), legen hierfür jedoch keine weitere Belegquelle vor.