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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Immissionsschutz - Vollzug der Umweltanforderungen an der Kompostierungsanlage Hennickendorf und Schutz des benachbarten Natura-2000-Gebietes

23. September 2026Dokument 8/3454 · WP 8Brandenburg
Lars Günther, Erik Pardeik
ImmissionsschutzKompostierungsanlageGeruchsemissionenIndustrieemissionsrichtlinieNatura-2000-Gebiet

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren den Vollzug von Umweltauflagen an der Kompostierungsanlage Hennickendorf, die seit 1997 als offene Mietenkompostierung genehmigt ist und wegen ihrer Behandlungskapazität als Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie gilt. Eine nachträgliche Anordnung des Landesamtes für Umwelt vom 30. Mai 2023 verpflichtet die Betreiberin, bestimmte Bereiche spätestens ab 1. Dezember 2026 geschlossen zu betreiben und Abgase zu erfassen und zu reinigen. Die Fragesteller verweisen zudem auf anhaltende Geruchsbeschwerden und die Nähe zum FFH-Gebiet Herrensee, Lange-Damm-Wiesen und Barnimhänge.

👥 Wer ist betroffen?

Die Betreiberin der Kompostierungsanlage Hennickendorf, Anwohner der Umgebung (betroffen von Geruchsemissionen), das Landesamt für Umwelt, das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie das benachbarte Natura-2000-Gebiet (FFH-Gebiet Herrensee, Lange-Damm-Wiesen und Barnimhänge).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: seit wann und auf welcher Rechtsgrundlage die Anlage als IE-Anlage geführt wird; seit wann und mit welchem Ergebnis Überwachung, Risikoeinstufung und Kontrollen erfolgten; ob und wann die Genehmigung nach dem EU-Durchführungsbeschluss 2018/1147 überprüft und aktualisiert wurde; warum die Umsetzungsfrist erst bis 1. Dezember 2026 statt innerhalb der regulären Vierjahresfrist bis 17. August 2022 gesetzt wurde; welche Unterlagen und Zeitpläne die Betreiberin vorgelegt hat; ob ein Änderungsantrag nach § 16 BImSchG vorliegt; welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen bei Fristversäumnis geplant sind; welchen Umsetzungsstand die Anforderungen des Durchführungsbeschlusses haben; welche Abfallmengen und Herkünfte seit 2021 angenommen wurden; welche Mengen Gärrest aus der Biogasanlage Ruhleben verarbeitet werden; wie viele Geruchsbeschwerden seit 2022 eingingen; und welche Emissions- bzw. Immissionsmessungen und Prognosen seit 2022 vorliegen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Im einleitenden Text werden jedoch bereits einige von der Landesregierung bzw. dem Landesamt für Umwelt in früheren Schreiben mitgeteilte Angaben wiedergegeben: Die Genehmigung von 1997 erlaubt eine Inputkapazität von weniger als 87.600 Tonnen pro Jahr; die Anordnung vom 30. Mai 2023 setzt die Umsetzungsfrist auf den 1. Dezember 2026, obwohl das Landesamt selbst ausführte, dass für IE-Anlagen kürzere Fristen hätten eingeräumt werden sollen; Kontrollen am 11. März, 30. April und 9. Juli 2026 ergaben laut Landesamt keine Beanstandungen; für 2025 wertete das Landesamt Beschwerden an höchstens 18 Tagen aus und errechnete daraus höchstens 432 Geruchsstunden; eine naturschutzfachliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 53 kam laut Ministerium zu dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht zu erwarten seien.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage (Nr. 1308, Drucksache 8/3454) wurde von den AfD-Abgeordneten Lars Günther und Erik Pardeik eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Das Dokument verweist auf die vorangegangene Kleine Anfrage 990 (Drucksache 8/2819) sowie auf die nachträgliche Anordnung des Landesamtes für Umwelt vom 30. Mai 2023 mit Umsetzungsfrist 1. Dezember 2026, auf den EU-Durchführungsbeschluss 2018/1147 vom 17. August 2018 und auf § 16 sowie § 52 Absatz 1 BImSchG in der jeweils genannten Fassung. Die im Einleitungstext genannten Zahlen (Inputkapazität unter 87.600 t/Jahr, Behandlungskapazität über 75 t/Tag, höchstens 18 Beschwerdetage 2025, höchstens 432 errechnete Geruchsstunden) stammen laut Text aus früheren Mitteilungen des Ministeriums bzw. des Landesamtes für Umwelt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3454, Wahlperiode 8, eingereicht 23. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.