❓ Naturschutz - Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und Flächenagentur Brandenburg GmbH
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg (NSF), die treuhänderisch naturschutzrechtliche Ersatzzahlungen verwaltet, und deren Tochtergesellschaft, der privatrechtlich organisierten Flächenagentur Brandenburg GmbH. Es geht um die Höhe der eingenommenen Ersatzzahlungen, deren Weiterleitung an die Flächenagentur sowie um Flächenankäufe, Gewinnausschüttungen und das Verhältnis von Grunderwerbs- zu Maßnahmenkosten.
👥 Wer ist betroffen?
Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg, die Flächenagentur Brandenburg GmbH, das Land Brandenburg als Haushaltsträger, der Landtag Brandenburg sowie Vorhabenträger, Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe, die Flächen an die Stiftung oder die Flächenagentur verkauft haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: Wie bewertet die Landesregierung, dass Ersatzzahlungen nicht in die Landeskasse fließen, und sieht sie darin eine Einschränkung der Budgetkontrolle des Landtags? Wie hoch war das jährliche Gesamtaufkommen der Ersatzzahlungen von 2002 bis Juli 2026? Welche Beträge wurden davon an die Flächenagentur weitergeleitet (nach Kapitalzuführungen, Projektmitteln, Dienstleistungsentgelten)? Über welchen rechtlichen und buchungstechnischen Weg erfolgt dieser Transfer und wird er den Grundsätzen der Landeshaushaltsordnung gerecht? Wie viele Hektar Fläche wurden seit 2015 erworben und zu welchem Preis? In welcher Höhe gab es Gewinnausschüttungen der Flächenagentur an die Stiftung und wie wurden diese verwendet? Wie verhalten sich Akquisekosten zu Maßnahmenkosten? In wie vielen Fällen waren aktive Landwirte oder Agrarbetriebe Vorbesitzer der erworbenen Flächen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Ersatzzahlung zunächst von der Landeskasse eingenommen und dann an die Stiftung weitergeleitet wird (§ 6 Abs. 2 BbgNatSchAG); eine Verwendung im allgemeinen Landeshaushalt sei wegen der gesetzlichen Zweckbindung (§ 15 Abs. 6 BNatSchG) unzulässig. Die budgetären Kontrollrechte des Landtags seien dadurch nicht berührt. Das jährliche Ersatzzahlungsaufkommen stieg von rund 2,2 Mio. Euro (2002) auf rund 18,4 Mio. Euro (2025); bis 31.07.2026 waren es rund 9,8 Mio. Euro. Direkte Kapitalzuführungen an die Flächenagentur gab es laut Tabelle nie; Projektförderungen flossen nur in einzelnen Jahren (z. B. 2013: rund 208.885 Euro), Dienstleistungsentgelte in keinem der aufgeführten Jahre. Der Mitteltransfer erfolgt laut Antwort als Zuwendung nach einer Förderrichtlinie der Stiftung, abgerufen von der Flächenagentur gegen Verwendungsnachweis. Seit 2015 erwarb die Stiftung zwischen rund 36 und 311 Hektar pro Jahr, die Flächenagentur zwischen 0 und rund 110 Hektar. Gewinnausschüttungen der Flächenagentur an die Stiftung gab es erst ab 2020 (195.106 Euro) und stiegen auf 800.000 Euro (2025); diese wurden laut Landesregierung vollständig für Flächenerwerb und weitere Satzungszwecke verwendet, ohne Rücklagenbildung. Beim Verhältnis von Grunderwerbs- zu Maßnahmenkosten reichten die von der Landesregierung genannten Werte von 1:1,1 bis 1:45,3. Die Antwort auf Frage 8 zu den Vorbesitzern der erworbenen Flächen ist im vorliegenden Dokumentauszug nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Fabian Jank), die Landesregierung hat vollständig mit konkreten Zahlen geantwortet. Die Fragesteller vermuten in ihrer Vorbemerkung die Etablierung von Strukturen eines „Schattenhaushalts“ und eine Verdrängung privater Landwirte durch staatlich gelenkten Landkauf; dies sind Behauptungen der Fragesteller, keine Feststellungen der Landesregierung. Die Fragesteller verweisen auf den Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshofs Brandenburg (Drucksache 7/8822, Tz. 21.2.1) und zitieren daraus, dass dieser Zweifel an der bisherigen Praxis der Vereinnahmung und Hortung von Ersatzzahlungen geäußert habe. Zudem wird auf eine frühere Antwort zur Kleinen Anfrage 900 (Drucksache 7/2319) verwiesen. Die Landesregierung selbst bewertet die Arbeit der Stiftung als „hochprofessionell“ und die Organisationsform als „bewährt“.