❓ Straßenunterhaltung - Sanierung der Seestraße in Zeuthen - Ausschreibung, Vergabe und Fällung der Alleebäume
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller erkundigen sich nach dem geplanten Ausbau der Seestraße in Zeuthen, bei dem im Zuge der Bauarbeiten unter anderem 244 Alleebäume gefällt werden sollen. Im Fokus stehen die damit verbundenen Ausschreibungen, Auftragswerte und Vergabeverfahren für Bau-, Dienst- und Lieferleistungen sowie für Baumfällung, Rodung, Artenschutz und Ersatzpflanzungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinde Zeuthen, das Land Brandenburg als Auftraggeber, der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sowie die an der Seestraße stehenden 244 Alleebäume.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: welche einzelnen Bau-, Dienst- und Lieferleistungen ausgeschrieben werden (Frage 1); welche geschätzten Auftragswerte jeweils für Land und Gemeinde zugrunde liegen (Frage 2); welches Vergabeverfahren und welche Rechtsgrundlage für jeden Auftrag gelten (Fragen 3-5); mit welchem Auftragswert netto und brutto die Fällung und Rodung der 244 Alleebäume kalkuliert wird (Frage 6); wann die Ausschreibung veröffentlicht wird, der Zuschlag erfolgt und die Arbeiten beginnen und enden sollen (Frage 7); welche fachlichen und personellen Anforderungen an das ausführende Unternehmen gestellt werden (Frage 8); welche Leistungen zu Artenschutz und ökologischer Baubegleitung ausgeschrieben werden (Frage 9); und ob die Leistungsbeschreibung eine Möglichkeit vorsieht, einzelne Bäume oder Baumgruppen zu erhalten, oder ob zwingend alle 244 planfestgestellten Bäume gefällt werden müssen (Frage 10).
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet alle zehn Fragen gemeinsam und teilt mit, dass die erfragten Informationen noch nicht vorliegen. Als Grund nennt sie, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu dem Sanierungsprojekt an der L 401 in Zeuthen noch nicht rechtskräftig sei. Konkrete Angaben zu Auftragswerten, Vergabeverfahren, Terminen oder Anforderungen an das ausführende Unternehmen macht die Antwort nicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Christian Dorst, Gunnar Lehmann und Jenny Meyer der BSW-Fraktion eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 1257, Drucksache 8/3300). Die Landesregierung hat geantwortet, verweist jedoch darauf, dass die erfragten Informationen noch nicht vorliegen, da ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Sanierungsprojekt an der L 401 in Zeuthen noch nicht rechtskräftig ist. Konkrete Zahlen, Fristen oder Kosten werden in der Antwort nicht genannt.