Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Pflegeversicherung - Auswirkungen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes auf Brandenburg – Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen

22. September 2026Dokument 8/3457 · WP 8Brandenburg
Dr. Daniela Oeynhausen, Erik Pardeik
PflegeversicherungPflegegradEntlastungsbetragSozialraumbudgethäusliche Pflege

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das vom Bundesgesundheitsministerium am 4. Juni 2026 vorgelegte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren und die pflegerische Versorgung neu ordnen soll. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Ermittlung von Pflegegraden, eine Neuausrichtung des Pflegegrades 1, die Einführung eines Sozialraumbudgets sowie Änderungen bei Leistungen für pflegende Angehörige. Die Fragesteller wollen wissen, wie die Landesregierung negative Auswirkungen auf Brandenburg verhindern oder abmildern will.

👥 Wer ist betroffen?

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Brandenburg, insbesondere Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sowie die rund 116.652 Pflegebedürftigen, die laut Landesregierung ausschließlich durch Angehörige versorgt werden. Betroffen sind zudem ambulante und stationäre Pflegeangebote sowie die kommunalen Haushalte in Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie bewertet die Landesregierung den Referentenentwurf insgesamt? Bei welchen Regelungen sieht sie Änderungsbedarf? Wie war Brandenburg an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe 'Zukunftspakt Pflege' beteiligt? Wann und mit welcher Frist wurde Brandenburg zur Länderanhörung aufgefordert und welche Stellungnahme hat die Landesregierung abgegeben? Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung durch geänderte Schwellenwerte bei der Pflegegrad-Zuordnung sowie durch den teilweisen Wegfall des Entlastungsbetrags auf Pflegebedürftige und pflegende Angehörige?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass ihre Meinungsbildung zum Referentenentwurf noch nicht abgeschlossen sei; dies solle im Zuge des Bundesratsverfahrens erfolgen. Brandenburg war durch die vormalige Ministerin Britta Müller in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe 'Zukunftspakt Pflege' sowie auf Arbeitsebene in den Facharbeitsgruppen 'Versorgung' und 'Finanzierung' vertreten; dem abschließenden Ergebnispapier der Arbeitsgruppe hat Brandenburg laut Landesregierung nicht zugestimmt, da es aus Sicht der damaligen Sozialministerin zu vage blieb. Das Bundesgesundheitsministerium übersandte den Referentenentwurf am 4. Juni 2026 (Eingang 5. Juni 2026) an die Fachministerien der Länder mit Bitte um schriftliche Stellungnahme bis 10. Juni 2026, 13:00 Uhr; am 10. Juni 2026 fand eine Videokonferenz dazu statt, wobei laut Landesregierung in diesem Verfahrensstadium die Fachebene und nicht die Landesregierung adressiert war. Zu den Auswirkungen der geänderten Schwellenwerte verweist die Landesregierung auf Berechnungen der Facharbeitsgruppe 'Finanzierung', wonach die Pflegeversicherung dadurch zwischen 0,06 Beitragssatzpunkten (2027) und 0,31 (2050) entlastet würde; eine abschließende Bewertung sei laut Landesregierung erst nach konkreter Ausgestaltung möglich. Die Antwort zu Frage 6 (Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1) bricht im vorliegenden Dokumentauszug ab und ist nicht vollständig enthalten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Dr. Daniela Oeynhausen, Erik Pardeik) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor, Antwortende ist der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Fragesteller nennen in ihrer Vorbemerkung unter Verweis auf Quellenangaben: Ende 2023 waren in Brandenburg 214.000 Menschen pflegebedürftig, davon 80,7 % über 65 Jahre; 88,9 % wurden zu Hause versorgt; 116.652 Pflegebedürftige wurden ausschließlich durch Angehörige versorgt; 23.855 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhielten ausschließlich Leistungen aus landesrechtlich anerkannten Alltagsunterstützungsangeboten. Laut Referentenentwurf (zitiert von den Fragestellern) könnten Ländern und Kommunen im Bereich 'Hilfe zur Pflege' 2027 Mehrausgaben von rund einer Milliarde Euro und 2030 von rund 800 Millionen Euro entstehen. Die Fragesteller zitieren Kritik des Paritätischen Gesamtverbands und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an geplanten Leistungskürzungen und Veränderungen bei Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehöriger. Die Landesregierung verweist auf ihre Antwort zur Mündlichen Anfrage Nr. 462 sowie auf die Drucksache 8/3277 (ursprüngliche Kleine Anfrage Nr. 1249).

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3457, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.