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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Straßenunterhaltung - Sanierung der Seestraße in Zeuthen - Kosten, Kostenträger und Finanzierung

23. September 2026Dokument 8/3458 · WP 8Brandenburg
Christian Dorst, Gunnar Lehmann, Jenny Meyer
StraßenausbauLandesstraßeAlleebäumeErsatzpflanzungenKostenaufteilung

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren den geplanten grundhaften Ausbau der Seestraße in Zeuthen (Landkreis Dahme-Spreewald), Teil der Landesstraße L 401, auf einer Länge von etwa 2,3 Kilometern. Dabei sollen laut Fragestellern 244 straßenbegleitende Alleebäume gefällt und ersetzt sowie zusätzlich 168 weitere Bäume im Gemeindegebiet gepflanzt werden. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss mit Urteil vom 3. Juli 2026 abgewiesen hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Land Brandenburg als Straßenbaulastträger, die Gemeinde Zeuthen, Nutzer der Landesstraße L 401 (nach Angaben der Fragesteller täglich rund 4.000 Fahrzeuge) sowie der bestehende, teilweise 80 bis 100 Jahre alte Baumbestand entlang der Straße.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der aktuellen Gesamtprojektkostenberechnung inklusive Mehrwertsteuer und deren Datengrundlage, der Aufteilung der Kosten auf einzelne Leistungsbestandteile (u.a. Straßenbau, Entwässerung, Baumfällungen, Ersatzpflanzungen), dem jeweiligen Kostenanteil von Land, Gemeinde Zeuthen und sonstigen Kostenträgern, den konkret von der Gemeinde zu tragenden Kostenbestandteilen, den Kosten des Landes für den Ausbau der L 401, den Kosten für Fällung und Rodung der 244 Alleebäume, den Kosten für deren Ersatzpflanzung, den Kosten für die zusätzlichen 168 Baumpflanzungen, den jährlichen Pflege- und Bewässerungskosten der neuen Bäume für zehn Jahre sowie den Gesamtkosten für Land und Gemeinde unter Einbeziehung aller Eigen- und Fördermittel.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass für Planfeststellungsverfahren keine Kostenberechnungen eingereicht werden müssen. Da die technische Weiterplanung während der Verfahrensdauer ruhte, basiert die letzte vorliegende Kostenberechnung auf einem veralteten Preisstand aus dem Jahr 2016. Aktuelle Kostenangaben könnten derzeit nicht gemacht werden; diese würden erst mit Abschluss der Ausführungsplanung ermittelt und lägen derzeit nicht vor. Auf alle zehn gestellten Fragen zu Kosten, Kostenaufteilung und Kostenträgern erfolgt somit keine konkrete Zahlenantwort.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 1256 wurde von den Abgeordneten Christian Dorst, Gunnar Lehmann und Jenny Meyer (BSW-Fraktion) unter Drucksache 8/3298 eingereicht und vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung namens der Landesregierung beantwortet. Die Landesregierung nennt als einzige konkrete Zahl den Preisstand der letzten vorliegenden Kostenberechnung aus dem Jahr 2016; aktuelle Kostenstände liegen laut Antwort nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2026, mit dem eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen wurde.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3458, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.