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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Krankenhaus - Schließung der Gynäkologie und Geburtshilfe am Immanuel Klinikum Bernau – Kenntnisstand der Landesregierung, Leistungsgruppen, Beschäftigte und Verwendung öffentlicher Mittel

21. September 2026Dokument 8/3459 · WP 8Brandenburg
Steffen John, Dr. Daniela Oeynhausen
KrankenhausreformGeburtshilfeLeistungsgruppenPersonalmangelKrankenhausschließung

📋 Worum geht es?

Das Immanuel Klinikum Bernau schließt zum 1. Oktober 2026 seine Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe. Die AfD-Fraktion fragt die Landesregierung zum Kenntnisstand, zu den beantragten Leistungsgruppen, zu Prüfungen des Medizinischen Dienstes sowie zur Verwendung öffentlicher Mittel und zu wirtschaftlichen Hintergründen der Schließung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Immanuel Klinikum Bernau und dessen Beschäftigte, werdende Eltern und Patientinnen in der Region Bernau, sowie die Krankenhäuser in Rüdersdorf, Berlin-Buch, Oranienburg und Eberswalde, die die Versorgung künftig übernehmen sollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: welche Leistungsgruppen der Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Träger 2025 beantragte und ob Anträge zurückgenommen wurden; wann der Medizinische Dienst seine Prüfung abschloss und welche Qualitätskriterien nicht erfüllt waren; wann Gespräche zwischen Landesregierung und Träger im ersten Halbjahr 2026 stattfanden und was dabei erörtert wurde; seit wann der Landesregierung Überlegungen zur Schließung bekannt waren, angesichts der Aussage des Gesundheitsministers vom 3. Juni 2026, es seien keine Rückzugssignale bekannt; ob die Schließung gesetzlich zwingend war oder auf einer wirtschaftlichen/strategischen Entscheidung beruhte; welche wirtschaftlichen Unterlagen der Träger vorlegte und ob das Ministerium das behauptete Defizit selbst überprüfte; sowie die Entwicklung von Entbindungszahlen, stationären Fällen, Planbetten und Bettenauslastung von 2016 bis 2025 und im ersten Halbjahr 2026.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das Immanuel Klinikum Bernau im Juli 2025 Leistungsgruppenanträge für Frauenheilkunde und Geburtshilfe stellte, diese aber Anfang August 2026 über die Plattform KLAAS zurückzog. Die Gutachten des Medizinischen Dienstes wurden dem Ministerium und dem Träger im Februar 2026 übermittelt, bezogen auf den Prüfzeitraum 1. Quartal 2025. Als ursächlichen Grund für die Schließung nennt die Landesregierung den Personalmangel im ärztlichen Bereich, nicht die Leistungsgruppen der Krankenhausreform. Zur gesetzlichen Grundlage verweist sie auf § 137m SGB V, die QFR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 630a BGB sowie § 6a KHG. Der Träger legte Deckungsbeitragsrechnungen für 2024, 2025 und Januar bis Mai 2026 vor, die jeweils ein wirtschaftliches Defizit auswiesen; das Ministerium prüfte diese auf Plausibilität, führte aber keine eigenständige Neuberechnung durch. Laut Tabellen der Landesregierung sank die Zahl der Geburten in Bernau von 535 (2016) über 423 (2024) auf 394 (2025) und 183 im ersten Halbjahr 2026; die stationären Fallzahlen der Fachabteilung gingen von 1.401,5 (2016) auf 856,5 (2025) zurück. Die Fragen 3 und 4 beantwortet die Landesregierung mit Verweis auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage 1226 (Drs. 8/3373), ohne weitere eigene Angaben in diesem Dokument.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der AfD-Fraktion (Steffen John und Dr. Daniela Oeynhausen); eine Antwort der Landesregierung liegt vor, erstellt durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Landesregierung verweist auf frühere Drucksachen 8/3276 (zugrunde liegende Kleine Anfrage 1248), 8/3230 (Kleine Anfrage 1155) und 8/3373 (Kleine Anfrage 1226). Bei den Fragen 1 und 2 verweigert die Landesregierung Teilangaben unter Berufung auf das nicht abgeschlossene Verfahren zur Neuaufstellung des 5. Krankenhausplans sowie auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Krankenhausträger.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3459, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.