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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Straßenunterhaltung - Sanierung der Seestraße in Zeuthen - Fördermittel, Förderbedingungen und mögliche Auswirkungen auf den Baumerhalt

23. September 2026Dokument 8/3460 · WP 8Brandenburg
Christian Dorst, Gunnar Lehmann, Jenny Meyer
StraßenausbauFördermittelAlleebäumeBaumfällungStraßenbaulast

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller wollten wissen, welche Förderprogramme von Land, Bund oder EU für den grundhaften Ausbau der Seestraße in Zeuthen genutzt werden und ob damit Bedingungen verbunden sind, die die Fahrbahnbreite, die Ausbauweise oder den Umfang geplanter Baumfällungen beeinflussen. Hintergrund ist die geplante Fällung von 244 Alleebäumen im Zuge der Baumaßnahme.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinde Zeuthen, der Landesbetrieb Straßenwesen (LS), das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) sowie die Alleebäume entlang der Seestraße.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragten unter anderem: Welche Förderprogramme werden in Anspruch genommen (Frage 1)? Welche Fördermittel wurden beantragt oder bewilligt, in welcher Höhe (Frage 2)? Welche Förderprogramme betreffen Landes- bzw. kommunale Projektanteile (Fragen 3–4)? An welche Bedingungen ist die Förderung geknüpft, insbesondere bezüglich Fahrbahnbreite, Ausbauart und Baumerhalt (Frage 5)? Welche Fördermittel entfielen bei einer schmaleren Fahrbahn von 6,00 Metern oder einer baumschonenderen Bauweise (Fragen 6–7)? Welche Förderbedingungen verlangen eine bestimmte Straßenbreite mit Auswirkung auf den Baumerhalt (Frage 8)? Welche Fördermittel sind mit Klimaanpassungs- oder Begrünungsauflagen verbunden (Frage 9)? Welche Fördermittelgeber wurden über die geplante Fällung der 244 Alleebäume informiert und wie haben sie reagiert (Frage 10)?

⚡ Einordnung

Die Fragen wurden von der BSW-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung antwortet über den Minister für Infrastruktur und Landesplanung und beantwortet die Fragen 1 bis 10 gemeinsam. Laut Antwort fördert das MIL ausschließlich Straßen in kommunaler Baulast; die Seestraße liege jedoch in Baulast des Landesbetriebs Straßenwesen, eine Förderung sei daher ausgeschlossen. Die Sanierung werde ausschließlich aus dem LS zugewiesenen Landesmitteln finanziert. Lediglich die Nebenanlagen befänden sich in kommunaler Baulast und wären grundsätzlich förderfähig, doch liege bislang kein entsprechender Zuwendungsantrag vor; eine Beantwortung der Fragen 1 bis 10 für die Nebenanlagen würde einen prüffähigen Zuwendungsantrag voraussetzen, der aktuell nicht vorliegt. Die Anfrage bezieht sich auf die vorangegangene Drucksache 8/3296.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3460, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.