❓ Ausstellung - Schulrechtliche und neutralitätsrechtliche Bewertung der Wanderausstellung "Baseballschlägerjahre in Schwedt/Oder" nach Auswertung der Förderakten 2023 und 2024
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller greifen die Wanderausstellung „Baseballschlägerjahre in Schwedt/Oder“ auf, die als Schülerprojekt der Gesamtschule Talsand mit dem Stadtmuseum Schwedt/Oder zur rechten Gewalt Anfang der 1990er-Jahre entstand. Nach Auswertung der Förderakten 2023 und 2024 bemängeln die Fragesteller, dass das Projekt laut Förderanträgen nicht nur historisch aufarbeite, sondern einen ausdrücklichen Gegenwartsbezug zu einem „Transformationsprozess“ und zu „populistischen und antidemokratischen Ideologien“ herstelle, unter anderem in einem Flyer mit einem Foto eines Anti-AfD-Aufklebers aus Berlin von März 2024. Sie fragen, auf welcher Tatsachengrundlage die Landesregierung in früheren Antworten die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses und des Verbots politischer Werbung nach § 47 Abs. 2 BbgSchulG bejaht hatte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe „Talsand“ in Schwedt/Oder, das Stadtmuseum und der Förderverein „Otto Borriss“ e. V. als Zuwendungsempfänger, die Stadt Schwedt/Oder, das zuständige staatliche Schulamt sowie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: 1) welche Unterlagen (Förderanträge, Zuwendungsbescheide, Sachberichte, Öffentlichkeitsmaterialien) der Landesregierung bei der Beantwortung der früheren Kleinen Anfragen Nr. 861 und Nr. 958 vorlagen und wie diese ausgewertet wurden; 2) auf welche Auskünfte des staatlichen Schulamtes sich die Landesregierung stützte; 3) auf welcher Tatsachengrundlage die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses und des § 47 Abs. 2 BbgSchulG festgestellt wurde; 4) welche Erkenntnisse zum zugrunde liegenden Seminarkurskonzept bestehen; 5) ob der Landesregierung die im Förder- und Werbematerial enthaltenen Gegenwartsbezüge (Transformationsprozess, mögliche Radikalisierung, Flyer-Aussagen, Darstellung der Schule) bekannt waren und berücksichtigt wurden; 6) welche Erkenntnisse und Bewertungen zu dem im Flyer verwendeten Motiv „Anti-AfD-Aufkleber“ vorliegen (Frage 6 ist im Dokument nicht vollständig wiedergegeben).
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, die Ausgestaltung von Schülerarbeiten liege gemäß §§ 7 und 67 BbgSchulG in der Verantwortung der Schule, eine Prüfung von Unterrichtsinhalten durch das Ministerium sei nicht vorgesehen. Die Förderung sei über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfolgt, weshalb das Ministerium nicht Fördermittelgeber sei und keine Förderakte besitze. Zu den früheren Kleinen Anfragen Nr. 861 und Nr. 958 hätten dem Ministerium Zuarbeiten der Einzelschule, des staatlichen Schulamts und der Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg vorgelegen, eingegangen am 10. Februar 2026 (zu KA 861) bzw. am 30. März 2026 (zu KA 958). Zur Frage nach der Tatsachengrundlage für die Bewertung des Beutelsbacher Konsenses verweist die Landesregierung lediglich auf ihre Vorbemerkung. Das Seminarkurskonzept liegt dem Ministerium nicht vor; eine Vorlage oder Genehmigung sei im Rahmen schulischer Eigenverantwortung nicht vorgesehen. Zu den im Förderantrag und Flyer enthaltenen Gegenwartsbezügen erklärt die Landesregierung, dem Ministerium lägen weder die Förderakte noch der Flyer vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Norbert Rescher) eingereicht; es handelt sich um eine Kleine Anfrage Nr. 1253 (Drucksache 8/3295), die vorliegende Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 8/3461 und bezieht sich auf frühere Kleine Anfragen Nr. 861 (Drucksache 8/2473) und Nr. 958 (Drucksache 8/2715). Die Landesregierung nennt als Rechtsgrundlagen § 7 Abs. 1 und 2, § 67 Abs. 2 und § 130 BbgSchulG sowie § 47 Abs. 2 BbgSchulG. Laut Landesregierung erfolgte die Förderung über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, weshalb das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht Fördermittelgeber war und keine eigene Förderakte besitzt. Die Landesregierung gibt an, Zuarbeiten zur KA 861 am 10.02.2026 und zur KA 958 am 30.03.2026 erhalten zu haben.