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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Bundeswehr-Reaktivierung des ehemaligen NVA-Kasernengeländes in Königs Wusterhausen statt Wohnungsbau

28. September 2026Dokument 8/3466 · WP 8Brandenburg
Christian Dorst, Sven Hornauf
KonversionKasernengeländeWohnungsbauVerkehrsinfrastrukturKatastrophenschutz

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller berichten, dass die Bundeswehr die geplante zivile Konversion des ehemaligen NVA-Kasernengeländes im Ortsteil Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen (Ziegenhals/Wernsdorf) gestoppt hat, um das 28 Hektar große Areal für eine mögliche militärische Reaktivierung vorzuhalten. Die BImA hatte das Gelände ursprünglich für eine zivile Nutzung freigeben wollen; die Stadt plante darauf basierend seit 2015 mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan 04/10 'Waldsiedlung Ziegenhals' die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und die Rettung von Bestandsdenkmälern wie der historischen Zeiss-Fabrik. Die Fragesteller fragen die Landesregierung nach deren Einschätzung und möglichen Unterstützungsmaßnahmen für die Stadt.

👥 Wer ist betroffen?

Die Stadt Königs Wusterhausen und ihre Bürgermeisterin Michaela Wieczorek, Anwohner und zivilgesellschaftliche Akteure im Ortsteil Niederlehme, sowie laut den Fragestellern potenziell die Verkehrsinfrastruktur rund um die BAB10 (südlicher Berliner Ring) und die Anliegergemeinden in Bezug auf Brand- und Katastrophenschutz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: wie sie den Konversionsstopp und die militärische Vorhaltung bewertet; ob sie den Stopp unterstützt oder die Stadt in ihrer Ablehnung unterstützen will; ob Auswirkungen auf Landes- und Regionalplanung sowie Verkehrsqualität auf umliegenden Straßen und der BAB10 gesehen werden; ob dem Land oder dem LfU bereits Vorgänge zur Reaktivierung vorliegen und ob es dazu Gespräche gab; welche Erkenntnisse und Kosten zum Vorhaben bestehen, auch für die Stadt; welche Auswirkungen für Zivil-, Katastrophen- und Brandschutz erwartet werden und ob Kompensationen oder eine Förderung analog zu Holzdorf geplant sind; ob ein Risiko gesehen wird, dass der Standort zu einem militärischen Ziel wird; welche Auswirkungen für die Entwicklung der Anliegergemeinden erwartet werden; ob die Stadt bei Kompensationsansprüchen unterstützt wird, welche Anspruchsgrundlagen gegen welche Anspruchsgegner die Landesregierung sieht; und ob bei Verneinung solcher Ansprüche aus Sicht der Landesregierung eine Gerechtigkeitslücke besteht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Christian Dorst und Sven Hornauf der BSW-Fraktion eingereicht und am 28.09.2026 eingereicht und ausgegeben. Die Fragesteller verweisen auf den seit 2015 rechtskräftigen Bebauungsplan 04/10 'Waldsiedlung Ziegenhals' und auf ein Beispiel finanzieller Förderung des Landes Brandenburg für zivile Umfeldinfrastruktur in Holzdorf, das sie als Vergleichsfall anführen. Die Fragesteller geben die Größe des Areals mit 28 Hektar an und benennen die BImA als ursprünglich zuständige Stelle für die Konversionsfreigabe. Eine Bewertung oder Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3466, Wahlperiode 8, eingereicht 28. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.