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BrandenburgKleine AnfrageWfB-Gruppe

❓ Hitze - Klimaangepasster Hitzeschutz in Kindertageseinrichtungen, Schulen, stationären Pflegeeinrichtungen und für in eigener Häuslichkeit lebende ältere Menschen

25. September 2026Dokument 8/3470 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies
HitzeschutzRaumtemperaturArbeitsschutzPflegeeinrichtungenSchulbau

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der Abgeordneten Melanie Matzies (WfB-Gruppe) befasst sich mit klimaangepasstem Hitzeschutz in Kindertageseinrichtungen, Schulen, stationären Pflegeeinrichtungen und für zuhause lebende ältere Menschen in Brandenburg. Hintergrund ist ein Fachgespräch „Hitzeschutz an Schulen“ im Bildungsausschuss des Landtages am 11. September 2025, bei dem gesundheitliche und leistungsbezogene Folgen hoher Temperaturen sowie nötige Schutzmaßnahmen erörtert wurden. Die Landesregierung antwortet zu Datenlage, Hitzeschutzplänen, Temperaturgrenzwerten, Regelungen bei Raumüberhitzung, Kontrollen durch das LAVG sowie Förderprogrammen für hitzeangepasste Außenbereiche.

👥 Wer ist betroffen?

Kinder und Personal in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an Schulen, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal stationärer Pflegeeinrichtungen, in eigener Häuslichkeit lebende ältere Menschen, Einrichtungsträger und Schulträger sowie das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erkundigt sich nach: (1) Erkenntnissen und Monitoring zur Hitzebelastung in Kitas und Schulen; (2) Anzahl und Kontrolle institutioneller Hitzeschutzpläne/-konzepte, insbesondere der Umsetzung der Pflicht nach §§ 113 und 113b SGB XI in Pflegeeinrichtungen; (3) zugrunde gelegten Temperaturgrenzwerten und Schutzmaßnahmen; (4) Regelungen und Zuständigkeiten bei hitzebedingter Raumuntauglichkeit für Betreuung, Unterricht oder Pflege; (5) Betriebsbesichtigungen des LAVG zu Raumtemperaturen seit 2023 nach Jahr und Einrichtungsart sowie festgestellten Mängeln; (6) Förderung hitzeangepasster Außenbereiche (Begrünung, Entsiegelung) und deren Einbindung in kommunale Klimaanpassungsstrategien.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Zu Kitas und Schulen liegen keine systematischen Daten zur Hitzebelastung vor, ein Monitoring ist nicht geplant; Kindertagesbetreuung ist kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Für Schulen gilt Nr. 28 VV-SchulB mit Zielwerten von 20°C (dauerhaft max. 22°C) in Unterrichtsräumen und 18°C in Sporthallen/Fluren; ab bestimmten Temperaturen kann hitzefrei gegeben werden, über Unterrichtsausfall entscheidet die Schulleitung vor Ort. Für Arbeitsschutz gilt laut ASR A3.5/DGUV: ab 30°C Raumlufttemperatur nur eingeschränkt zulässiges Arbeiten, ab 35°C ungeeignet. Für Kitas gibt DGUV Regel 102-602 Richtwerte (20°C allgemein, 21-22°C für Kleinkinder, 24°C Waschräume, 18°C Schlafräume), eine landesweite Festlegung fehlt. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind nach § 8 Abs. 6 SQV zu angemessener Raumtemperatur verpflichtet, als Orientierung gilt 26°C Innenlufttemperatur; die Aufsicht für unterstützende Wohnformen (AuW) prüft dies und kann Aufnahmestopps oder Betriebsuntersagungen anordnen; eine statistische Auswertung zur tatsächlichen Umsetzung liegt nicht vor. Das LAVG führte 2023-2025 Betriebsbesichtigungen durch (Kindergärten: 51/32/48; Grundschulen: 21/11/18; weiterführende Schulen: 25/23/20), Daten zu konkreten Mängeln bei Raumtemperatur liegen jedoch nicht statistisch vor. Es gibt kein aktuelles Investitionsprogramm für Kitas (zuletzt KIP II Bildung-Kita 2021-2022 mit 20 Mio. Euro Fördervolumen für über 550 Einrichtungen); für Schulen gibt es kein spezielles Hitzeschutz-Bauförderprogramm, aber Hitzeschutzmaßnahmen sind z. B. über KIP II Bildung-Schule und das Startchancen-Programm förderfähig.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Melanie Matzies (WfB-Gruppe) eingereicht (Drucksache 8/3305), die Antwort erfolgte durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport als Drucksache 8/3470. Die Landesregierung verweist auf das Fachgespräch „Hitzeschutz an Schulen“ im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport am 11.09.2025 (P-ABJS 8/9, TOP 1). Genannte Rechtsgrundlagen sind u. a. ASR A3.5, DGUV Information 215-510, DGUV Vorschrift 82 und DGUV Regel 102-602, Nr. 28 VV-SchulB, § 71 und § 99 BbgSchulG, §§ 113 und 113b SGB XI sowie § 8 Abs. 6 der Strukturqualitätsverordnung (SQV). Konkrete Zahlen: KIP II Bildung-Kita (2021-2022) mit 20 Mio. Euro für über 550 Kitas; LAVG-Betriebsbesichtigungen 2023-2025 nach Jahr und Einrichtungsart tabellarisch aufgeführt. Zu mehreren Fragen (systematische Hitzedaten, Anzahl von Hitzeschutzplänen, statistische Mängeldaten) erklärt die Landesregierung ausdrücklich, dass ihr keine Informationen vorliegen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3470, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.