❓ Straßenunterhaltung - Zustandserfassung und aktuelle Zustände von Landesstraßen vs. angekündigtes "Erhaltungsprogramm Landesstraßen"
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2023 der Brandenburger Landesstraßen, wonach laut Angaben der Landesregierung rund 65 Prozent des Netzes in einem „substanziell erhaltungsbedürftigen Zustand“ sind. Die Fragesteller wollen wissen, nach welchen Kriterien dieser Zustand definiert wird und wie das von der Landesregierung angekündigte „Erhaltungsprogramm Landesstraßen“ konkret umgesetzt werden soll. Im Mittelpunkt stehen Zustandsklassen, Kostenansätze, Priorisierung und konkrete Straßenabschnitte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die rund 5.520 Kilometer Landesstraßen in Brandenburg, der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sowie Verkehrsteilnehmer und Kommunen entlang der zur Sanierung vorgesehenen Streckenabschnitte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen unter anderem: die fachlichen Kriterien für die Einstufung als „substanziell erhaltungsbedürftig“, die zugrunde gelegten Kosten je Kilometer, die konkreten für das Erhaltungsprogramm vorgesehenen Straßenabschnitte samt Priorität und Umsetzungsjahr, den Umgang mit Streckenabschnitten ohne ZEB-Daten, den zusätzlichen Personalbedarf beim Landesbetrieb Straßenwesen sowie die von der Landesregierung angestrebte Zustandsverbesserung bis 2030.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass ein „substanziell erhaltungsbedürftiger Zustand“ vorliegt, wenn der Substanzwert (SUB) gemäß ZTV ZEB-StB den Schwellenwert von 4,5 überschreitet; eine unzureichende Tragfähigkeit sei dafür nicht Voraussetzung. Für Erneuerungsmaßnahmen werden durchschnittliche Baukosten von ca. 0,5 Mio. €/km (brutto) zugrunde gelegt, die Gesamtprojektkosten des Programms werden mit ca. 200 Mio. Euro angegeben. Für 2026 sind unter Einsatz von zehn Millionen Euro sieben konkrete Streckenabschnitte zur Sanierung vorgesehen (u. a. L 242, L 255, L 74, L 61, L 691, L 561, L 86). Eine Mindestkilometerzahl bis 2030 könne nicht benannt werden, da sich der Umfang nach technischem Bedarf, örtlichen Randbedingungen, Umweltverträglichkeit und Baupreisindex richte. Als Zielkriterium nennt die Regierung, dass sich der Anteil der Abschnitte im sehr schlechten Zustand (SUB ≥ 3,50) nicht weiter verschlechtern, sondern langfristig verbessern solle; eine konkrete prozentuale Zielverteilung der Zustandsklassen zum 31.12.2030 werde nicht festgelegt. Für die Umsetzung des Programms sei kein zusätzlicher Personalbedarf im Einzelplan 11 zu berücksichtigen, der Landesbetrieb Straßenwesen decke dies mit vorhandenen Ressourcen ab. Etwa 60 Prozent der betrachteten Erhaltungsabschnitte entfallen laut Antwort auf das zur Abstufung vorgesehene Straßennetz. Die Auflistung der Straßenabschnitte ohne ZEB-Werte und die Liste der für das Programm vorgesehenen Abschnitte sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Drucksache 8/3307) vom Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion); die Antwort liegt vollständig vor und wurde vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung namens der Landesregierung erteilt. Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf die vorherige Drucksache 8/2895 sowie auf eine Pressemitteilung des MIL vom 29.05.2026. Die Landesregierung nennt als Zustandswerte der ZEB 2023: 2,1 % sehr gut, 17,7 % gut, 15,7 % mittelmäßig, 18,1 % schlecht, 46,6 % sehr schlecht; den Schwellenwert SUB ≥ 4,5 für „substanziell erhaltungsbedürftig“; Baukosten von ca. 0,5 Mio. €/km und Gesamtkosten von ca. 200 Mio. Euro für das Programm; zehn Millionen Euro für 2026 vorgesehene Maßnahmen; die nächste turnusmäßige ZEB ist für 2027 angesetzt.