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BrandenburgGesetzentwurf

⚖️ Bürokratieabbau - Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Staatsmodernisierung im Land Brandenburg

30. September 2026Dokument 8/3477 · WP 8Brandenburg
BürokratieabbauStaatsmodernisierungGenehmigungsfiktionGold-PlatingBerichtspflichten

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf der Landesregierung bündelt in einem Artikelgesetz 27 Einzeländerungen an Landesgesetzen und Rechtsverordnungen, mit denen Bürokratie abgebaut und die Verwaltung modernisiert werden soll. Grundlage sind Beschlüsse aus dem Koalitionsvertrag vom 16. März 2026, Arbeiten eines parlamentarischen Sonderausschusses und ressortinterner Projektgruppen seit 2025 sowie die föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kommunen und ihre Verwaltungen, Landesbeamte und Personalräte, Arbeitnehmer (etwa bei Anträgen auf Bildungsfreistellung), Schulen und Bildungseinrichtungen, Naturschutz- und Wasserverbände, sowie mehrere Landesministerien (u. a. Inneres, Bildung, Umwelt, Wissenschaft, Arbeit und Soziales, Infrastruktur, Wirtschaft).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Landesregierung schlägt unter anderem vor: Einführung von Genehmigungsfiktionen (z. B. bei Anträgen auf Bildungsfreistellung, bei Nebentätigkeitsgenehmigungen für Beamte, bei Standarderprobungen und im Enteignungsrecht), Abbau von sogenanntem 'Gold-Plating' wie der Aufhebung des Verbots des Anschlusses von Direktheizungen, Streichung von Berichts- und Dokumentationspflichten wie dem zweijährlichen Bericht zum Standarderprobungsgesetz, sowie die Abschaffung der Pflicht zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses (§ 81 Kommunalverfassung).

🔎 Konkrete Inhalte

Der Entwurf ändert oder hebt in 27 Artikeln zahlreiche Gesetze und Verordnungen auf, darunter das Standarderprobungsgesetz, das Landesbeamtengesetz, das Landespersonalvertretungsgesetz, die Kommunalverfassung, das Enteignungsgesetz, das Waldgesetz, das Schulgesetz und weitere. Konkret vorgesehen sind etwa dreimonatige Entscheidungsfristen mit Genehmigungsfiktion bei Standarderprobungsanträgen, eine einmonatige Frist (verlängerbar um bis zu drei Monate) mit Genehmigungsfiktion im Enteignungsrecht, die Streichung der kommunalen Gesamtabschlusspflicht sowie die Aufhebung der Stromheizausnahmen-Verordnung, der Weiterbildungsverordnung und des Brandenburgischen Mittelstandsförderungsgesetzes. Laut Begründung der Landesregierung profitieren Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von schlankeren Abläufen, insbesondere durch verbindliche Entscheidungsfristen.

⚡ Einordnung

Eingebracht wurde der Entwurf von der Landesregierung, nicht von einer Fraktion. Angehört wurden laut Dokument u. a. der Landkreistag Brandenburg, der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg sowie der dbb Beamtenbund und Tarifunion; zu einzelnen Artikeln zusätzlich weitere Verbände und Institutionen wie der Naturschutzbeirat, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und mehrere Bildungsgremien. Das Dokument nennt als rechtliche Grundlagen den Koalitionsvertrag vom 16. März 2026 und die föderalen Beschlüsse vom 4. Dezember 2025. Nach Angabe der Landesregierung ist die Erhebung weiterer abzuschaffender Berichts- und Dokumentationspflichten noch nicht abgeschlossen, weshalb der Entwurf nur kurzfristig umsetzbare Maßnahmen enthält.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3477, Wahlperiode 8, eingereicht 30. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.