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BrandenburgBericht

📊 Polizei - Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg für das Jahr 2025

1. Oktober 2026Dokument 8/3479 · WP 8Brandenburg
PolizeibeauftragteBeschwerdemanagementInformationspflichtPolizeiarbeitExtremismus

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung äußert sich zum dritten Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg für das Kalenderjahr 2025. Sie geht auf die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) und der Polizeibeauftragten ein, kommentiert die von der Polizeibeauftragten genannten Beschwerdezahlen und nimmt zu einzelnen Aspekten wie Informationspflichten und Beschwerdemanagement Stellung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizeibeauftragte des Landes Brandenburg und ihre Mitarbeiterinnen, das Ministerium des Innern und für Kommunales, das Polizeipräsidium, der Zentraldienst der Polizei (ZDPol), die Hochschule der Polizei (HPol) sowie Bürgerinnen und Bürger, die Beschwerden gegen die Polizei einreichen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es handelt sich um einen Bericht, keine Anfrage oder Antrag. Die Landesregierung legt dar, wie sie zu einzelnen Feststellungen und Empfehlungen der Polizeibeauftragten steht, etwa zur Informationspflicht nach § 3 Abs. 8 BbgPBG und zur Empfehlung, das Beschwerdemanagement stärker in den Fokus der Führungskräfte zu rücken.

🔎 Kernergebnisse

Laut Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten (LT-Drs. 8/3050) gingen 2025 bei ihr 85 Beschwerden ein, davon 62 Bürgerbeschwerden. Die Behörden der Brandenburger Polizei bearbeiteten im selben Zeitraum nach Angaben der Landesregierung 680 Beschwerden, bei ca. 365.000 Polizeieinsätzen insgesamt. Die Polizeibeauftragte übermittelte dem Polizeipräsidium 32 Vorgänge mit Bitte um Akteneinsicht bzw. im Zusammenhang mit einem Anhörungsersuchen sowie 5 weitere allgemeine Anfragen. Laut Bericht der Polizeibeauftragten gingen elf externe Bürgerbeschwerden zum Themenfeld Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ein; die Polizeibeauftragte wirft dem MIK vor, in allen diesen Fällen der Informationspflicht nach § 3 Abs. 8 BbgPBG nicht nachgekommen zu sein. Die Landesregierung erklärt dazu, es sei noch unklar, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Informationspflicht in allen elf Fällen vorlagen, und teilt mit, dass MIK und Polizeipräsidium eine Verbesserung der Meldeabläufe eingeleitet haben. Zum Beschwerdemanagement bei HPol und ZDPol führt die Landesregierung aus, dass die Polizeibeauftragte dort kein strukturiertes Beschwerdemanagement feststellt; die Landesregierung erläutert, der ZDPol sei vom Anwendungsbereich des § 4 BbgPBG nur eingeschränkt betroffen, da er keine originären polizeilichen Eingriffsmaßnahmen durchführe. Beim Polizeipräsidium bestätigt die Landesregierung laut Bericht das Fehlen verbindlicher Standards für das Beschwerdemanagement und verweist auf die Empfehlung der Polizeibeauftragten, dieses stärker in den Fokus der Führungskräfte zu rücken.

⚡ Einordnung

Es handelt sich um eine Stellungnahme der Landesregierung (Drucksache 8/3479) zum Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten (Drucksache 8/3050) für das Jahr 2025. Die Landesregierung nennt folgende Zahlen: 85 Beschwerden bei der Polizeibeauftragten (davon 62 Bürgerbeschwerden), 680 von der Polizei bearbeitete Beschwerden, ca. 365.000 Polizeieinsätze im Jahr 2025, 32 von der Polizeibeauftragten an das Polizeipräsidium übermittelte Vorgänge sowie 5 weitere allgemeine Anfragen, und elf externe Bürgerbeschwerden zum Themenfeld Extremismus/gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die Landesregierung bewertet die Zusammenarbeit mit der Polizeibeauftragten selbst als grundsätzlich positiv und den eingerichteten „Single-Point-of-Contact“ im MIK als zielführend. Die Landesregierung merkt an, dass unklar sei, ob in allen elf genannten Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen der Informationspflicht nach § 3 Abs. 8 BbgPBG vorlagen; eine abschließende Klärung dazu liegt im Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3479, Wahlperiode 8, eingereicht 1. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.