❓ Schulassistenz - Steigende Ausgaben, fehlende Daten – wie steuert Brandenburg die Schulassistenz?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Schulassistenz bzw. Schulbegleitung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Teilhabebeeinträchtigungen in Brandenburg. Die Fragestellerin verweist auf einen Abschlussbericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG), demzufolge die Zahl der Leistungsberechtigten im Bereich „Teilhabe an Bildung (Schulbegleitung)“ zwischen 2017 und 2023 um rund 30 % gestiegen sei. Sie thematisiert zudem die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (SGB IX und § 35a SGB VIII) mit jeweils unterschiedlicher Finanzierungsverantwortung von Land und Kommunen sowie bestehende Datenlücken bei der Erfassung von Fallzahlen und Ausgaben.
👥 Wer ist betroffen?
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder erheblichen Teilhabebeeinträchtigungen, die örtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (Landkreise und kreisfreie Städte), die Landesregierung sowie Schulen in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Schulassistenz von 2015 bis 2025 entwickelt (nach Rechtsgrundlage, Schulform, Landkreis)? Werden die Leistungen vollständig und landesweit vergleichbar erfasst? Wie haben sich die Gesamtausgaben entwickelt und welche Faktoren (Fallzahlen, Stundenumfang, Komplexität, Personal- und Sachkosten) treiben den Anstieg? Welcher Anteil der im Einzelplan 07 veranschlagten Kostenerstattungen entfällt auf Schulassistenz, und wie entwickelt sich dieser bis 2028? Wie bewertet die Landesregierung die unterschiedliche Finanzierungsverantwortung nach SGB IX und § 35a SGB VIII? Welche Erkenntnisse liegen zu psychischen Erkrankungen als Ursache für steigenden Bedarf und für Schulabwesenheiten vor? Welche Unterschiede bestehen zwischen den Landkreisen? Hält die Landesregierung die Datengrundlage für ausreichend und welche Verbesserungen sind geplant?
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Melanie Matzies (WfB-Gruppe) eingereicht. Das vorliegende Dokument enthält nur die Fragen; eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Fragestellerin verweist auf den ISG-Abschlussbericht zur Evaluation der Leistungs- und Ausgabenentwicklung der Eingliederungshilfe in Brandenburg, demzufolge die Zahl der Leistungsberechtigten im Bereich Teilhabe an Bildung/Schulbegleitung zwischen 2017 und 2023 um rund 30 % gestiegen sei. Laut Darstellung der Fragestellerin steigen die im Einzelplan 07 veranschlagten Kostenerstattungen des Landes an die örtlichen Sozialhilfe- und Eingliederungshilfeträger von rund 1,089 Mrd. Euro (2026) auf rund 1,319 Mrd. Euro (2028), ein Anstieg um rund 230 Mio. Euro bzw. 21 %; die Landesregierung begründe dies laut Fragestellerin mit Fallzahl- und Fallkostensteigerungen. Bei Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX trage das Land laut Anfrage 85 % und die örtlichen Träger 15 % der Kosten, während Leistungen nach § 35a SGB VIII ohne anteilige Kostenerstattung des Landes von den Kommunen finanziert würden.