❓ Kinderschutz - Kinderschutzinstitutsambulanzen (KIA) in Brandenburg: Finanzierung, Fallzahlen und Verstetigung
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete fragt die Landesregierung zu den Kinderschutzinstitutsambulanzen (KIA) in Brandenburg, die der Behandlung von Kindern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder Missbrauch dienen. Im Zentrum stehen die Finanzierung der Standorte, die tatsächlichen Fallzahlen im Vergleich zu ursprünglichen Prognosen sowie die Frage, wie die Versorgung über das Jahr 2026 hinaus dauerhaft gesichert werden kann.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche, bei denen eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird, sowie die KIA-Standorte Potsdam, Eberswalde, Lauchhammer, Frankfurt (Oder) und die geplanten Standorte Neuruppin und Cottbus. Weiterhin betroffen sind Jugendämter, Krankenkassen, Rettungsstellen, Fachberatungsstellen und die Landeskoordinierung der KIA.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: wie viele KIA aktuell vollständig in Betrieb sind und welche strukturellen Rahmenbedingungen dafür geschaffen wurden; ob die Standorte Neuruppin und Cottbus wie geplant im vierten Quartal 2026 eröffnen; welche Fallzahlen an den bestehenden Standorten vorliegen; ob die Verdachtsfälle zur Kindeswohlgefährdung weiter über den Anstieg von 27,7 % aus 2025 hinaus steigen; ob die zugesagte Anschubfinanzierung von 170.000 Euro vollständig ausgezahlt ist; ob die für 2027/2028 vorgesehenen 95.600 Euro jährlich zur Sicherung des laufenden Betriebs ausreichen; welche Gespräche mit den Krankenkassen zur Fallpauschalen-Finanzierung stattgefunden haben; wie die Landeskoordinierung nach Auslaufen der Lottomittel-Finanzierung Ende 2026 dauerhaft gesichert werden soll; warum bestimmte organisatorische Grundlagen nicht schon vor Eröffnung der Standorte geschaffen wurden; ob weitere Standorterweiterungen geplant sind; wie der Stand der im Koalitionsvertrag genannten „Childhood-Häuser“ im Verhältnis zu den KIA ist; welche einheitlichen Qualitätsstandards zwischen KIA und Jugendämtern bestehen; und welche Evaluierung der KIA-Arbeit vorgesehen ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Im Fragetext selbst werden folgende Angaben gemacht: Die erste KIA eröffnete am 15.04.2026 in Potsdam, weitere Standorte folgten in Eberswalde, Lauchhammer und Frankfurt (Oder); Neuruppin und Cottbus sollen bis Jahresende 2026 folgen. Laut Fragesteller liegt die Fallzahl in Eberswalde mittlerweile bei mindestens einem Fall pro Woche statt der ursprünglich prognostizierten einem Fall alle zwei Wochen. Laut Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg stiegen die Verdachtsfälle zur Kindeswohlgefährdung 2025 um 27,7 %. Als Anschubfinanzierung wurden 170.000 Euro aus Lottomitteln bereitgestellt (125.000 Euro für vier Standorte à 25.000 Euro, 45.000 Euro für die Landeskoordinierung); für 2027 und 2028 sind laut Fragesteller jeweils 95.600 Euro für alle KIA zusammen vorgesehen. Die Landesarbeitsgemeinschaft KIA kalkuliert laut Fragesteller eine nachhaltige Finanzierung von 1.286 Euro pro Fall (574 Euro Krankenkassen/SGB V, 654 Euro Jugendämter/SGB VIII) sowie 44.000 bis 47.000 Euro jährlich für die Landeskoordinierung; zudem werden jährliche Personalkosten von ca. 113.000 Euro pro Standort genannt. Gesundheitsminister Wilke wird mit der Aussage zitiert, es bedürfe noch einer verlässlichen Finanzierung, damit die Ambulanzen landesweit zukunftsfest aufgestellt werden können.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) an die Landesregierung Brandenburg. Eine Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Dokument nicht vor. Der Fragesteller verweist auf einen Zeitungsbericht von Markus Pettelkau in der Märkischen Oderzeitung vom 22.09.2026 als Quelle für die genannten Fallzahlen und die Steigerung der Verdachtsfälle um 27,7 % sowie auf Aussagen von Dr. Dieter Hüsemann (Chefarzt, Werner Forßmann Klinikum) und Sabine Gairing (Chefärztin Kinder- und Jugendpsychiatrie). Die genannten Finanzierungsbeträge (170.000 Euro Anschubfinanzierung, 95.600 Euro für 2027/2028, Kalkulationen der Landesarbeitsgemeinschaft KIA) stammen aus der Darstellung des Fragestellers, nicht aus einer Antwort der Landesregierung.