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BrandenburgGesetzentwurfBSW

⚖️ Windenergie - Brandenburgisches Windenergieflächenbedarfsgesetz (BbgWindBG)

2. Oktober 2026Dokument 8/3485 · WP 8Brandenburg
WindenergieFlächenzieleRegionalplanungBauleitplanungVorranggebiete

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf der BSW-Fraktion soll das Brandenburgische Windenergieflächenbedarfsgesetz (BbgWindBG) schaffen. Hintergrund ist das Bundesgesetz WindBG, das Brandenburg verbindliche Flächenziele für Windenergie bis zu den Stichtagen 31.12.2027 und 31.12.2032 vorgibt. Der Entwurf regelt, dass neben Flächen aus der Regionalplanung auch Flächen aus der kommunalen Bauleitplanung auf diese Ziele angerechnet werden können, und verlängert eine befristete Untersagungsregelung in der Regionalplanung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg, die Kommunen mit eigener Bauleitplanung für Windenergiegebiete, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung sowie potenziell Betreiber von Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Vorranggebiete.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die BSW-Fraktion fordert gesetzlich festzulegen, dass bis 31.12.2027 mindestens 1,8 Prozent und bis 31.12.2032 mindestens 2,2 Prozent der Regionsfläche für Windenergie auszuweisen sind (§2 Abs.1), dass auch durch kommunale Bauleitplanung und Flächennutzungsplanung ausgewiesene Flächen auf diese Ziele angerechnet werden (§2 Abs.2), und dass die bis 31. Januar 2027 befristete plansichernde Untersagung nach §2c Abs.1 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung bis zum 30. September 2027 verlängert wird (Artikel 2).

🔎 Konkrete Inhalte

Der Entwurf enthält drei Artikel: Artikel 1 schafft das BbgWindBG mit den genannten Flächenzielen und der Anrechenbarkeit kommunaler Flächen; Artikel 2 ändert die Frist im Gesetz zur Regionalplanung von „31. Januar 2027“ auf „30. September 2027“; Artikel 3 regelt das Inkrafttreten und das gleichzeitige Außerkrafttreten des bisherigen Gesetzes zur Festlegung regionaler Teilflächenziele vom 2. März 2023. Laut Begründung hat die Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim bereits 114 ha Windenergieflächen außerhalb ausgewiesener Vorranggebiete auf das Teilflächenziel zum 31.12.2032 angerechnet. Die Fraktion verweist zudem auf Niedersachsen, das mit dem NWindG seit April 2024 eine entsprechende landesrechtliche Grundlage habe.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der BSW-Fraktion. Das Dokument ist ein Gesetzentwurf; eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor, da es sich nicht um eine Anfrage handelt. Laut Begründung hat die Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 1171 (Drucksache 8/3265) mitgeteilt, eine entsprechende Änderung des Brandenburger Flächenzielgesetzes für vertretbar zu halten und zu beabsichtigen. Die Fraktion verweist zusätzlich auf die Kleine Anfrage Nummer 1115 (Drucksache 8/3141) sowie auf Angaben des Ministers für Infrastruktur und Landesplanung in der 16. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung (TOP 5). Laut Gesetzentwurf sind mit der Umsetzung keine finanziellen Mehrbelastungen für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft verbunden; zuständig ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3485, Wahlperiode 8, eingereicht 2. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.